Gerichtswesen Deutschland
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Dieser Artikel befasst sich mit dem Gerichtswesen der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland ab 1879
Einleitung
Mit den 1877 beschlossenen Reichsjustizgesetzen[1] wurde erstmals in Deutschland eine einheitliche Gerichtsordnung geschaffen. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) trat mit allen weiteren Gesetzen am 01. Oktober 1879 in Kraft.[2]. Vereinheitlicht wurden dabei sich unter anderem Regelungen über
- den mehrstufigen Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit,
- die Zuständigkeit der Gerichte in Zivilsachen und in Strafsachen,
- die Zuständigkeit und Besetzung der einzelnen Spruchkörper,
Eingeführt wurde der vierstufige Aufbau der Gerichte:
- Bundesgerichtshof (BGH) (ab 01.Oktober 1950 in Karlsruhe) bzw. Reichsgericht (1879 bis 1945 in Leipzig)
- Zivilsachen: Revisionsinstanz
- Strafsachen:Revisionsinstanz. Berufungsinstanz für Hoch-und Landesverratsfälle
- Oberlandesgericht (OLG)
- Zivilsachen: Berufungsinstanz für LG und Urteile der AG in Familiensachen
- Strafsachen:Berufungs-und Revisionsinstanz. Erstinstanz für Hoch-und Landesverratsfälle
- Landgericht (LG)
- Zivilsachen:u.a. Streitsachen im Wert ab 5000€ und Berufungsinstanz für AG
- Strafsachen:Erstinstanz für schwere Straftaten und Berufungsinstanz für AG
- Amtsgericht (AG)
- Zivilsachen: u.a. Streitsachen im Wert bis 5000€ , auch Miet und Familiensachen
- Strafsachen: Erstinstanz für leichtere Straftaten
<references>
- ↑ wikipedia Reichsjustizgesetze
- ↑ Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG)