Gehöftsbegrenzung

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Das Hofgrundstück wurde oft durch eine Umfriedung in unterschiedlicher Art und Weise eingegrenzt.

Erdwall

Oftmals wurden Erdwälle aus Grassoden zur Abgrenzung des Hofes zur Wegeseite errichtet. Zu den Feldern wurde auf diese Wälle verzichtet, da sich oft eine natürliche Begrenzung ergab.

Vor dem Wall wurde vielfach ein Graben ausgehoben, der sowohl zum erweiterten Schutz des Gehöftes, als auch der Entwässerung diente. Der Erdwall war oftmals mit Sträuchern oder Bäumen wie Eichen oder Birken bepflanzt. Dazwischen siedelte sich der Ilex oder die Vogelbeere an, so dass die dadurch allmählich entstehende "Hecke" undurchdringlich wurde.

Geflochtener Zaun

Eine andere Art der Gehöftsbegrenzung bestand aus geflochtenen Zäunen. Hierzu wurden Pfähle senkrecht eingeschlagen und waagerecht mit Reisig von Eichen oder Ebereschen durchflochten. Bisweilen wurde auf den Zaun ein First aus Heide gesetzt, so dass die Konstruktion auch unter der Bezeichnung Heidtun bekannt war.

Bretterzaun

In neuerer Zeit wurden auch Bretterzäune genutzt, die aus in die Erde getriebenen Pfosten mit zwei bis vier waagerechten Latten bestanden.

Einfassungen aus Findlingen

In seltenen Fällen sind in Lüneburg oder Stade auch Einfassungen aus bearbeiteten oder unbearbeiteten Findlingen bekannt, die in der Regel auf hügeligen Strecken angelegt wurden, in denen die Steinen leichter zu sammeln waren. Bisweilen handelte es sich auch um gewaltige Blöcke aus Hünengräbern, die auf diese Weise verbracht wurden, bevor die Gräber unter gesetzlichen Schutz gestellt wurden.