Malleute
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Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Malleute
Amtssprache
Bedeutung
- 1.Bedeutung
- Malleute als gemeinsame Nutzer markenrechtlicher, durch Malzeichen abgegrenzter, Markengründe, als Markgenossen waren sie Anteilseigner oder –inhaber von bestimmten Nutzungsrechten oder Anteilen ("War", "Schar" oder "Echtwert") an dem ungeteiltem Eigentum an Boden und Gewässern einer Mark.
- 2.Bedeutung
- Scherner oder Malleute waren vereidigte Hilfskräfte des Holz- oder Markenrichters, welche mit markenpolizeilichen Rechten ausgestattet waren. Meist aus der Mitte der Markgenossen bestimmt. Sie markierte zur Fällung zugewiesene Bäume und zum Auftrieb berechtigtes Mastvieh.
Beispiel
- 1. Beispiel
- Haus Engelrading, Lagerbuch um 1640, Ist ein Kamp in der Heidener Marcken, Butenwech Kampf genant. so van den Malleuten muß widder gewunnen werden . [1]
- 2. Beispiel
- Hörster oder Visbecker Mark, Holtding 1601: Die Aufseher oder Malleute (Malmänner) der Mark, Joan Zurhorst und Dresemann, zeigten an, daß sie keine Schädigung der Mark wahrgenommen; der Verwalter des Hauses Visbeck, beeinträchtige die Genossen an der Plaggenmat. [2]
Fußnote
- ↑ Quelle: Stratmann, Bodo: Vom Grafengericht zur Freigrafschaft Heiden, Spurensuche um Engelrading. Reihe Lesepauker (Dortmund 2021).
- ↑ Quelle: Ludwig Bielefeld: Dülmen und seine Siedelstätten
Literatur
- Stratmann, Bodo: "Holtdingsbücher und Brandregister der Marken der Herrschaft Ostendorf (Die Markenwirtschaft der „von Raesfeldt“ zu Ostendorf, eine personengeschichtliche Quelle um Haltern am See und Marl ab 1498)