Ehename
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Als Ehename wird ein Familienname bezeichnet, der von beiden Partnern nach einer Hochzeit geführt wird. Gesetzliche Regelungen hierzu gibt es im europäischen Raum seit dem 19. Jahrhundert.
Weblinks
- Dieter Schwab: Die rechtshistorische Entwicklung des Ehenamens in: Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 2012
- Sarah Zaussinger: Die Vorrangstellung des Mannes bei der Bestimmung des Ehenamens, Magisterarbeit, Uni Wien 2009