Königreich Westfalen/Generaldirektion der geistlichen Güter

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Königreich Westfalen
Version vom 17. Januar 2007, 16:07 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Französische Staatsschöpfung > Königreich Westfalen/Generaldirektion der geistlichen Güter

Generaldirektion der geistlichen Güter

Die geistlichen Güter unterstanden von vornherein einer besonderen Generaldirektion. Besonders beschäftigten diese die Einkünfte der Stifter, Klöster usw. und die Besetzung freigewordener Stellen.

Nachdem bereits 1809 die Stifter einer Einschränkung unterworfen worden waren, hob das Dekret vom 1. Dezember 1810 alle Stifter, Klöster und unter der Oberaufsicht der Generaldirektion stehenden sonstigen Stiftungen auf, soweit sie nicht dem öffentlichen Unterricht dienten. Ihre Besitzungen wurden mit den Staatsdomänen vereinigt und zur Tilgung der öffentlichen Schuld bestimmt.

Die Generaldirektion war durch den Staatsrat von Coninx personell mit der Generaldirektion der Krondomänen und Kapitalien verbunden. Sein offizieller französischer Titel lautete: Directeur-general des Economats.

Archive

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Französische Staatsschöpfungen, Königreich Westfalen, Generaldirektion der geistlichen Güter
    • Umfang: 9 Aktenstücke, Verzeichnung: Repertorium B 80.
      • Darin: Angelegenheiten der Domäne Herford (Johanniterkommende), Verpachtung von Kolonaten und Grundstücken; Etats, Abgaben; Beschlagnahme von Gütern im Fürstentum Lippe; Mark und Forst Schwarzenmoor; Prozeß mit von Vangerow wegen eines Stückes des alten Werrebettes.