Genealogisch-historische Anwendungsfälle

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Version vom 26. Mai 2020, 13:04 Uhr von Henn (Diskussion • Beiträge) (wissenschaftliche Standards)
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Es werden hier typische Situationen gesucht, also dass jemand schildert, welche Art von Unterstützung er beim Umgang mit den Forschungsdaten brauchen kann, wobei jeweils eigene Leistungen für die Allgemeinheit auch mit anklingen sollten.

Ich bin Vertreter eines überregionalen Arbeitskreises. Etliche unserer Mitglieder haben schon seit den 1970er Jahren mit personen-, haushalts- und familienbezogenen Mikrodaten geforscht. Die entsprechenden Daten liegen in unterschiedlichen Formaten vor, unter anderem in TUSTEP, Kleio, dBase, SPSS und Access. Der Arbeitskreis kann einerseits entsprechende Daten lokalisieren, andererseits auch Wissen darüber zusammentragen, wie die damaligen Projekte gearbeitet haben. Wer kann uns dabei helfen, diese Daten für die aktuelle Forschung nutzbar zu machen und dabei insbesondere mithilfe von Normdaten anschlussfähig für neue Datenbestände zu machen?

Ich verwalte als Privatperson einen großen Bestand von einigen Millionen Familienanzeigen (vor allem Todesanzeigen) aus Tageszeitungen des 20., z.T. auch 19. Jahrhunderts. Die Daten liegen einerseits als Digitalisate, andererseits als partielle Texterfassungen (Name des Verstorbenen, Ort, Datum) vor. Da die in den Anzeigen benannten Hinterbliebenen zu großen Teilen noch leben, greifen für die Weitergabe und Verarbeitung der Daten Datenschutzbestimmungen. Wie kann der Bestand rechtlich sauber für die Forschung bewahrt werden? Ich möchte den Bestand nicht weiter als Privatperson verantworten.

Unser bürgerwissenschaftlicher Verein hat ein Ortsverzeichnis entwickelt, das mit Bezug auf Deutschland und viele andere Länder Ortsnamen (in variierenden Schreibweisen), kirchliche und staatliche Zugehörigkeiten im Zeitverlauf sowie geographische Koordinaten erfasst. Die Abdeckung auf Ebene der Siedlungsplätze (also unterhalb der Gemeinden) beträgt für das späte Kaiserreich bereits etwa 80%. Das Verzeichnis liegt als Open Data vor und ist über einen Webservice abrufbar. Im bürgerwissenschaftlichen Bereich haben wir damit einen Standard gesetzt. Wie können wir erreichen, dass dieses System sich auch im akademischen Bereich als Standard etabliert?

Mein regionaler Verein hat eine Familiendatenbank mit etwa einer halben Million Personendatensätzen erstellt, die ungefähr den Raum eines ganzen Bundeslandes für die Zeit ab ca. 1700 erfasst. Wie kann er dafür sorgen, dass dieselbe Person, auch wenn sie zwischen mehreren Orten hin- und hergewandert ist, nur eine Kennung hat? Und wie kann er dafür sorgen, dass diese Person dann auch von Forschern in anderen Projekten gefunden und identifiziert werden kann?

Für eine private Website habe ich einen Verwandtschaftsrechner programmiert, der auf den eigenen Datenbestand auf der privaten Seite zugreift und für je 2 beliebige Personen zeigt, wie sie verbunden sind. Wie kann ich dafür sorgen, dass das Tool auch von anderen benutzt werden kann?

Ich steige als Privatmann gerade in die Ahnenforschung ein. Ich sehe die Ahnenforschung allerdings nicht nur als Selbstbeschäftigung, auch andere sollen etwas von den Forschungsergebnissen (und -Wegen) haben und sie bestmöglich selbst vollständig nachvollziehen können. Gibt es wissenschaftliche Standards die ich anwenden kann, um dies zu garantieren?