Fahrenhorst

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Einleitung

Allgemeine Information

Der Name Fahrenhorst ist teilweise slawischen Ursprungs und weist auf eine schwarze, trockene Stelle in sumpfiger Umgebung.

-horst ist ein recht frühes Rodungswort, noch aus der Zeit vor 800; es bezeichnet ein mit Buschwerk bestandenes feuchtes, aber etwas erhöhtes Gelände. Das Bestimmungswort ist immer ein Name aus der Natur, wie Stein, Eiche oder Farn (bei Fahrenhorst).

Andere Schreibweisen für Fahrenhorst im Laufe der Zeit: Varnhorst, Vahrenhorst, Fahrenholz

In der Weihnachtzeit 1548 verkauft Friedrich VII. „Fritz“ von der Schulenburg sein Erbhaus und Gut Brome an Christoph von dem Knesebeck und zog sich auf seinen neuen Adelshof in Tülau-Fahrenhorst zurück. Der neue Adelshof bestand zunächst nur aus einem 1520 angelegten Vorwerk mit wenig Landwirtschaft und Schafhaltung, allerdings größerer Waldungen im Süden (Tülauer Holz) und der darin liegenden Holzmühle (Mühle im Tülauer Holz).

Geschichte

Ursprung der adeligen Herren auf Gut Fahrenhorst

1548 – 1613 von Schulenburg Das uradelige Geschlecht Schulenburg ist ein zunächst brandenburgisches, später brandenburg-preußisches Adelsgeschlecht. 1237 taucht es erstmals in der Altmark durch den Ritter Wernerus de Sculenburch auf. Stammsitz der sich später weit verzweigenden Adelsfamilie war im 13. Jahrhundert die kleine Burganlage Schulenburg an der Jeetze bei Salzwedel in der Altmark. Im lüneburgischen hatte die von Schulenburg folgende Besitzungen: Bistorf, die Wolfsburg, das Boldeckerland, Brome und im Jahr 1548 mit der Ausbescheidung daraus das Gut Fahrenhorst (Gründung durch den jüngeren Hauptzweig der weißen Linie).

1613 – 1643 von Mandelsloh Das uradelige Geschlecht Mandelsloh wird urkundlich erstmals 1167 mit Heinricus de Mandeslo erwähnt, die Stammreihe beginnt ab 1181 mit Hartbert von Mandelsloh. Stammhaus war der gleichnamige Ort Mandelsloh bei Neustadt am Rübenberge. Neben ihren Besitzungen im lüneburgischen (Ribbesbüttel, Gifhorn und kurzzeitig Fahrenhorst) war die Familie unter anderem in Mecklenburg begütert.

seit 1643 von Weyhe Das Geschlecht Weyhe geht auf den hannoverschen Ratsherrn und Bürgermeister Friedrich von Weyhe zurück, der von 1491 bis 1556 lebte. Dessen Sohn Friedrich war Kanzler zu Celle im Fürstentum Lüneburg und wurde erstmals 1600 mit den Gütern Eimke (mit Störtenbüttel) im Landkreis Uelzen und Fahrenhorst (mit Tülau) im Landkreis Gifhorn belehnt. Die Confirmation des Adels durch den Kaiser Rudolf II. erfolgte 1599 für Friedrich von Weyhe gemeinsam mit seinen Brüdern. Die Zugehörigkeit zum hannoverschen Adel wurde nie beanstandet. In der Ritterschaft des vormaligen Fürstentums Lüneburg sind bzw. waren 2 Familien mit dem Namen v. Weyhe begütert: Die eine trat seit Beginn des 13. Jahrhunderts als Patrizier in Bremen auf. Ihre verschiedenen Zweige wurden um 1600 mit zahlreichen Gütern insbesondere im Fürstentum Lüneburg belehnt. Davon sind heute noch die Güter Eimke und Fahrenhorst im Besitz der Familie und spiegeln sich im Wappen wieder, genauso wie die beiden Mühlen der jeweiligen Güter. Diese Güter mussten den Zehnten zum Kloster in Ebstorf abgeben.

Offizielle Internetseiten

Offizielle Seite der Gemeinde Tülau

Fahrenhorst auf Wikipedia

Literatur

Johann Dietrich Bödeker: Das Land Brome und der obere Vorsfelder Werder, Geschichte des Raumes an Ohre, Drömling und Kleiner Aller. Braunschweig 1985, ISBN 3-87884-028-4, S. 333–361.

Andreas Reucher, Joachim Pape: Die Geschichte der St.-Johannis-Kirche in Tülau-Fahrenhorst. Verlag A. Reucher, 2003, ISBN 3-936722021.

Genealogische und historische Gesellschaften