AVB 1874-11-102
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
| |||
preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB) | |||
1874 | Verordnung Nr. 102 | Armee-Verordnungs-Blatt 1874/11 |
Signatur
No. 146/1. A. 1. a.
Datum
- 11.09.1873
- 07.05.1874
- 21.05.1874
Titel
Aenderungen in der Organisation der ARtillerie
- Berlin, den 11. September 1873
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß das Schleswigsche Fuß-Artillerie-Bataillon Nr. 9 und das Badische Fuß-Artillerie-Bataillon Nr. 14, unbeschadet ihrer Zugehörigkeit zu dem 9. und 14. Armee-Korps beziehungsweise zum Großgerzoglich Badischen Kontingent, dem Pommerschen Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 2 resp. dem Fuß-Artillerie-Regiment Nr. 15 in nachstehender Weise zu attchiren sind:
- 1.) Den betreffenden Regiments-Kommandeuren werden hinsichtlich der attachirten Bataillone:
- a.) die Ueberwachung des Dienstbetriebes und der Ausbildung der Truppe,
- b.) die Ergänzung und Leitung des Offizier-Korps nebst der Befugnis zur Beurlaubung, sowie zur Versetzung von Offizieren innerhalb des Regiments,
- c.) die Einreichung der Gesuchslisten, der Personal- und Qualifikationsberichte,
- d.) die Disziplinarbestrafung von strafbaren Handlungen, welche gegen ihre eigene dienstliche Autorität oder unter ihren Augen begangen werden,
- in den nämlichen Grenzen übertragen, wie dieselben diese Pflichten resp. Befugnisse gegenüber den im Regiments-Verbande befindlichen Bataillonen auszuüben haben.
- 2.)
- Kriegsministerium; Allgemeines Kriegs-Departement
- I.B
- v. Hartmann. v. Goßler
No. 146/1. A. 1. a.