Dorfschulze
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Bedeutung: Dorfoberhaupt, Verwalter der Dorfobliegenheiten
(benötigt dringend der Ergänzung/Überarbeitung)
Literatur:
- "Praktische Geschäftsanweisung für die Schulzen der Dorfgemeinden im Preußischen Staate", Franz Schilling, Potsdam und Neustadt-Eberswalde, 1832