MW 1863-05-1389

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1863 Verordnung Nr. 1389 MW-Ausgabe 5

Datum

22.01.1863

Titel

Betrifft die Einstellung brodloser Rekruten in die Train-Bataillone

Inhalt

In Folge einer Anfrage: ob bei den eigenthümlichen Ersatz-Verhältnissen der Train-Bataillone die für dieselben ausgehobenen, demnächst aber beurlaubten und ohne ihr Verschulden brodlos gewordenen Rekruten in die bezeichneten Bataillone vorzeitig eingestellt werden dürfen, bestimmt das Kriegs-Ministerium unter Bezugnahme auf den § 108 der Militär-Ersatz-Instruktion vom 9. Dezember 1858 hiermit, daß die Einstellung brodloser Rekruten in die Train-Bataillone vor den festgesetzten Einstellungs-Terminen nur in soweit stattfinden darf, als vakante Stellen vorhanden sind.

Berlin, den 22. Januar 1863
Kriegs-Ministerium
v. Roon

No. 399/1. A. I.