Reute (Mittelbiberach)

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Disambiguation notice Reute ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Reute.


Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Baden-Württemberg > Regierungsbezirk Tübingen > Landkreis Biberach > Mittelbiberach > Reute

Einleitung

Allgemeine Information

Die Gemeinde Reute gehörte zum Oberamt Biberach. 1934 wurde aus dem Oberamt der Landkreis Biberach. Im Zuge der Gemeindereform 1973 wurde Reute zu Mittelbiberach eingemeindet.

Politische Einteilung

Zur Gemeinde gehör(t)en folgende Teilorte und Wohnplätze:

  • Geradsweiler
  • Rindenmoos

Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Evangelische Kirchen

Die evangelischen Einwohner der Gemeinde waren zu Biberach an der Riß eingepfarrt.

Katholische Kirchen

Die katholischen Einwohner von Reute waren bis 1810 zu Mittelbiberach eingepfarrt, seither besteht eine eigene Pfarrei. Geradsweiler und Rindenmoos waren zu Biberach an der Riß eingepfarrt, Geradsweiler wurde 1810 Filial von Reute während Rindenmoos weiterhin zu Biberach an der Riß eingepfarrt ist.

Geschichte

Genealogische und historische Gesellschaften

Genealogische Gesellschaften

FGO Forschergruppe Oberschwaben

Genealogische und historische Quellen

Genealogische Quellen

Staatliche Aufzeichnungen

Kommunales Standesamt ab 1. Oktober 1874 / Gemeindearchiv – Standesamt Mittelbiberach

Kirchenbücher

Siehe Eintrag Reute in Verzeichnis der württembergischen Kirchenbücher, Seite 176

Katholische Kirchengemeinde Reute

Taufbücher ab 1809 / Ehebücher ab 1810 / Totenbücher ab 1809

Im Diözesanarchiv Rottenburg auf Microfiche einsehbar

Adressbücher

Historische Quellen

Bibliografie

  • Literatursuche nach Reute in der Landesbibliographie Baden-Württemberg online

Historische Bibliografie

Verwendete Literatur

Verschiedenes

Compgen-Metasuche.png nach dem Ort: Reute

Weblinks

Historische Webseiten

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>REUUTEJN48VB</gov>