Großherzogtum Berg/Präfektur-Aufgabenbereich

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Präfekturen

Im Frühjahr 1809 stellten die alten Behörden und Provinizialräte ihre Tätigkeit ein. Die neueinzuführende französisch Verwaltungsordnung war durch das Dekret vom 18. Dezember 1808 bereits festgelegt worden.

Departement: Behördenstruktur

  • je 1 Präfekt (Gehalt 10.000-8.000 fr.)
  • je 1 Generalsekretär der Präfektur (ein Drittel des Präfektengehaltes)
  • je ein Präfekturrat (jeder 1.200 fr. Gehalt)
    • Präfekturrat im Rhein- und Emsdepartement je 4 Mitglieder
    • Präfekturrat im Ruhr- und Siegdepartement je 3 Mitglieder
  • je ein Generaldepartementsrat sein sollte.
    • Generaldepartementsrat im Rhein- und Emsdepartement je 20 Mitglieder
    • Generaldepartementsrat im Ruhr- und Siegdepartement je 16 Mitglieder

Aufgaben des Präfekten

  • Generalverwaltung des unterstehenden Departements.
  • Sparten: Erziehungswesen, Verwaltung der Fonds für Hebung des Ackerbaus, der Künste, des Gewerbeflußes und der öffentlichen Wohltätigkeit, sowie des Jahreshaushalts des Departements,

Aufsicht und Verbesserung von Hospitälern, Kranken- und Arbeitshäusern, Gefängnissen und Zuchthäusern,Armenwesen, Erhaltung des Domänialeigentums, Leitung des Staßen- und Kanalbaus und sonstiger öffentlicher Arbeiten, Erhaltung der Kirchen und Pfarrhäuser, Gesundheitswesen, öffentliche Ruhe, Ausrottung der Bettler und Vagabunden, Hohe Polizei,

  • Handhabung der allgemeinen Regierungs- und Verwaltungsgrundsätze und Überwachung der Munizipalbehörden.
  • Aushebung und Verwendung der Milizen und Nationalgarden innerhalb der Departements, soweit es sich um Kriegsaufgaber handelte
  • Konskription
  • Anfertigung der Steuerregister und Verteilung der direkten Steuern unter die Steuerpflichtigen einer jeden Munizipalität
  • Überwachung der Erhebung der indirekten und Konsumtionssteuem, Gewährung von Steuererlässen Dienstregelung der Steuerbeamten usw.

Präfekturrat

  • Strittige Gegenstände gehörten vor den Präfekturrat, ebenso Gesuche von Privatpersonen wegen Steuernachlaß. Der Präfekt konnte den Sitzungen des Präfekturrats beiwohnen, hatte den Vorsitz und die entscheidende Stimme. Die Beschlüsse des Präfekturrats mußte der Präfekt vollziehen, wenn er nicht für gesetzwidrig hielt und in diesem Fall der vorgesetzten Behörde meldete.

Generaldepartementsrat

Der Generaldepartementsrat sollte sich jedes Jahr zu einer von der Regierung bestimmten Zeit für eine Periode bis zu 14 Tagen versammeln. Der Rat verteilte die direkten Steuern auf die Distrikte, verfügte über Gesuche der Distrikte und Munizipalitäten, setzte die Zulagscentimen fest, nahm die Rechnung darüber ab und gab seine Meinung über die allgemeine Lage des Departements ab.

Generalsekretär

Der Generalsekretär beaufsichtigte das Archiv und stand den Verwaltungsbüros als Direktor vor. Er vertrat den Präfekten bei Abwesenheit und stand ihm in allen öffentlichen Handlungen zur Seite.