Leben am Gillbach/021

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Leben am Gillbach
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kunden als Zeugen: für die Grafen von Hochstaden, aber auch für
die Herren von Hackenbroich und von Millendonk, als Bürgen für
andere Ritter, häufig für die von Nettesheim und Anstel, mit denen
sie verwandt waren, oder auch als Verkäufer und Pächter von Hö-
fen und Ländereien.
Da die Ritter ihrem Stand entsprechend nicht „hinter dem Pflug
gingen", also selber nicht arbeiteten, mußten sie von den oft
schmalen Einkünften ihrer Lehen und eigenen Besitzungen leben.
Sie waren vielfach gezwungen, nach und nach in erblichem Besitz
befindliche Lehen zurückzugeben und Eigentum zu verkaufen.
In den erhaltenen Urkunden ist deutlich der finanzielle Niedergang
des Geschlechtes festzustellen:
So übertrugen Bernwin und seine Frau Winlif 1253 ihr Lehen und
alle ihre Besitzungen zu Butzheim an die Abtei Altenberg. Das Gut
blieb bis zur Säkularisation als „Schäferei" im Besitz der Abtei und
taucht häufig in Urkunden und Akten auf.
1258 schenkte Eufemia, eine Tochter des Butzheimer Geschlech-
tes, dem Kloster Altenberg ihre Besitzungen in Butzheim und bot
damit die Grundlage für den oben erwähnten Lommertzhof.
Als Theodorico 1261 einen Zehnten von fünf Mansen Land bei
Sinsteden und in der Pfarre Nettesheim an das Deutschordenshaus
Gürath bei Neurath verkaufte, mußte er dafür dem Herren von
Hackenbroich als Lehnsträger einen Hof mit Land in Butzheim
abtreten.
1263 verkaufte die Familie Land bei Frixheim, 1269 bei Auenheim.
1304 24 Morgen Acker bei Butzheim, 1307 30 Morgen freies Land
bei Butzheim und ca. 10 Morgen Wald im Bruch. 1316 mußten
wegen Schulden Güter in Butzheim verpfändet werden, 1350 wur-
de ein Hof in Butzheim mit 14 Morgen Land verkauft und 1364 auf
einen Lehnshof in Sinsteden verzichtet.
1356 erfahren wir, daß „Loif genannt up deme Huys von Bozim",
dieser lebte also noch in einem befestigten Haus in Butzheim, Land
am Ingendorfer Weg verkaufte.
1377 erscheint das Geschlecht zum letzten Mal als Ritter in einer
Urkunde. in der Christian, der Sohn des „Louffs von Boitzheim"(8),


(8) Die verschiedenen Schreibweisen der Orts- und Personennamen lassen sich aus
der noch nicht vollzogenen Standardisierung der Orthographie erklären.