Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 10 (Strange)/003

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
1  2  3  4  5  6  7  8  9  |  Heft 10  |  11  12

Inhalt  |  Urkunden

Glossar
<<<Vorherige Seite
[002]
Nächste Seite>>>
[004]
Datei:Strange 10.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


3 und seinen Nachfolgern zum Offenhaus übergeben ( * ). Zweitens sei kundbar, dass weiland Junker Jacob und Peter von Calden- born solch dero von Boland Haus und Dorf zu Caldenborn in Zeit ihres Lebens, Junker Jacob zuvor und darnach Junker Peter von Caldenborn, besessen, bewohnt und sich davon genannt Herren zu Caldenborn. Drittens sei beweislich wahr, als wei- land Erzbischof Herman von Wied, den Aufruhr der Münster- schen Wiedertäufer zu stillen, seine adligen Lehenleute diesseit und jenseit des Rheins im J. 1535 aufgeboten, dass damals Junker Peter- von Caldenborn Herr zu Caldenborn der letzte des Stammes und Namens, und Junker Emmerich Kolff von Schweppenburg Herr zu Vettelhoven wohlgerüstet ihrem Lehensherrn zu solchem Krieg gehorsamlich gefolgt und zugezogen seien. Viertens, als das Cölnische Churfürstliche Schloss, Ilerrschaft und Amt Nür- burg vor langen Jahren und Zeiten in der von Nesselrode, in der von Gymnich, . folgends auch in weiland Augustins von Braunsberg und seiner Erben Händen pfandweise gewesen, und jetzo in der Grafen von Aremberg Pfandschaft stehe: So sei doch nicht erweislich, dass Junker Jacob und dessen Erbe und Successor Peter von Caldenborn solch ihr altväterlich Cölnisch Offenhaus und Unterherrlichkeit zu Caldenborn, jemals einem Herzoge zu Jülich, Cleve und Berg aufgetragen, oder dass sie zu Jülichschen Landtagen beschrieben oder in Kriegszeiten auf- gemahnt, oder dass ihren Unterthanen dahin Steuer zu bezahlen befohlen worden. Item sei nicht erfindlich noch beweislich, als der jetzo noch lebende Herr Wilhelm Herzog zu Jülich weiland Erzbischofen Adolph von Schauenburg, desgleichen Erzbischo- fen Johan Gebhard von Mansfeld die Pfandschaft von Sintzig und Remagen abzulösen verkündigt, und gegen Bezahlung des Pfandschillings solche verpfändete Aemter empfangen, dass dies des Erzbischofen Schutz und Schirm unterworfene Haus und Unterherrlichkeit zu Caldenborn als ein Pertinenz oder an- hangendes verpfändetes Glied von Hochgemeltem Herzog gefor- dert oder ihm eingeräumt worden. Viel weniger sei wahr, dass die Unterthanen von Caldenborn gegen Sintzig und Remagen

(*) In einem andern Document wird mit einer kleinen Varia- tion bemerkt, Heinrich von Caldenborn habe im J. 1366 sein Haus dem Erzstift als ein offenes Haus aufgetragen.