Freisen
Hierarchie
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Saarland > Landkreis St. Wendel > Freisen
Einleitung
Allgemeine Information
Die Gemeinde Freisen wurde 1974 aus den vorher selbständigen Gemeinden Asweiler, Eitzweiler, Freisen, Grügelborn, Haupersweiler, Oberkirchen, Reitscheid und Schwarzerden gebildet.
Politische Einteilung
Ortsteile:
Amt Oberkirchen 1931
- Amt Oberkirchen, Restkreis St. Wendel-Baumholder, Regierungsbezirk Trier, Sitz Oberkirchen, Bürgermeister Dr. Engel, Fernsprecher 6
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Katholische Kirchen
Geschichte
Genealogische und historische Gesellschaften
Genealogische Gesellschaften
Historische Gesellschaften
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Friedhöfe und Denkmale
- Friedhof Haupersweiler (Freisen, St. Wendel) im Grabstein-Projekt des Vereins für Computergenealogie e.V.
- Friedhof Schwarzerden (Freisen, St. Wendel) im Grabstein-Projekt des Vereins für Computergenealogie e.V.
Bibliografie
Genealogische Bibliografie
- Jung, Rudi: Familien in Freisen im Saarland 1542-1975
Historische Bibliografie
Archive und Bibliotheken
Archive
Historisches Archiv der Stadt Siegburg
- Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Signat. A II/1 - A II/31. Bearbeiter/Edition: W. Günter Henseler, Kierspe.
- Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, A II/2 1493, Bl. 209v. Edition: w. Günter Henseler, Kierspe.
- 1493, Boeschen 1de up eyn kintdeill in s Veneris, 14ten february, anno et cetera [1]493, ist abermall partheienverhör gehalten.
- In anclagter criminallsachen Winanden Großjohans son zu Riedtscheidt gegen Lienhardten Cornelis von Rotterdam hat ermelter Winandt ubermitz seinem vatter und andere genachbarte freundt und verwandte sich der hafftung loß verburget auff erfordern jedertzeit intzuhalten und gnug zu thun, was ime desfals mit recht mag ufferlacht werden und derwegen zu burgen gestalt Arnolden Walderadt, burgern alhie zu Siegbergh, wilcher auch gegenwertig sothanige burgschafft zu leisten mit handtglöbden williglich angnomen.
- Und purgando obgenanten Winanden, clagers, haben vorerst Adolff von Langenbergh und Hardtman von Woringen, beide lederreider und burgere der stadt Collen, auff inquisition und erfordern offentlich bekant, das sei auff gesterigs tags gehaltenem jairmarckt gesehen, das eingetzogener beclagter Lienhardt Cornelis under dem gemeinen volck hart auf den cleger und auch eingetzogenen Winanden gedrungen und sich bei ime gehalten, under wilchem derselbig Winandt sich seines beutels mit gelt gemisset und beclagt und sei dafur gehalten worden, das beclagter Lienhardt Cornelis selbigen beutell soll entfrembt haben, wilchs doch sei, zeugen, niet gesehen noch geschehen zu sein sagen kunnen, allein das ein leinen seckelin, so der eingetzogener beclagter von sich geworffen haben solle, alßbaldt auf dem Marckt under dem volck sei gefunden, wilches er Adolff obgenant auffgehoben und an seinen schragen der taffell, da er sein leder feill gehabt, gebunden.
- Im gleichen haben Roerich Neffgen, wirdt zu Ropichterodt, und Merten, wirdt zu Henscheidt, im kirßspell daselbst, attestirt, das sei vom beclagten Lienhardten Cornelis gehort, das er gesagt und bekant, wie das leinen seckelin, davon oben meldung geschehen, ime zustendig sei. Wie er aber dessen in dem tumult und auffruhr des volcks quit worden, sei ime unbewust.
Bibliotheken
Verschiedenes
Heimat- und Volkskunde
Internetlinks
Offizielle Internetseiten
Weitere Internetseiten
Artikel Freisen. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>FRESENJN39PN</gov>
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