Erforschungsgrad einer Ahnenliste
Als Erforschungsgrad einer Ahnenliste bzw. Ahnentafel wird ein rechnerisch ermittelter Wert in der Genealogie (Familienforschung) bezeichnet, der den Umfang der erforschten Vorfahren angibt.
Die Ermittlung wird wie folgt vorgenommen:
Einfach jeden belegten Ahnenplatz mit seinem Anteil am Probanden nehmen und alle addieren. Ein Elternteil ist 1/2 wert, ein Großelternteil 1/4, ein Vorfahre vor 10 Generationen 1/1024 usw. Pro Vorfahrensgeneration kann der Wert also höchstens 1 betragen. Wenn man beide Eltern kennt und alle vier Großeltern, ist der Wert also 2.
Bei dieser Berechnungsmethode werden somit die Vorfahren nach Generationen gewichtet. Ein Großvater wird mit dem Wert 0,25 berücksichtigt, ein Urgroßvater mit einem Wert von 0,125 und ein Vorfahre der 10. Vorfahrensgeneration nur mit 0,00097656. Je höher der Generationsabstand desto geringer die Gewichtung.
Eine Begrenzung der Berechnung auf 10 Vorfahrensgenerationen (G10) ist durchaus sinnvoll, weil für die vorherigen Ahnen (ab 11. Vorfahrensgeneration) die Kirchenbücher als wichtigste Quelle häufig nicht mehr vorhanden sind. Der Höchstwert wäre hierbei 10,0.
Nach dieser Berechnungsmethode kann man auch den Umfang eines vorhandenen Ahnenpasses ermitteln. Da ein Ahnenpass nur fünf Vorfahrensgeneration enthält wäre dies allerdings (G5) und der Höchstwert wäre somit 5,0.
Quelle: Diskussion in der Facebook-Gruppe “DNA-Genealogie auf Deutsch“ am 20.08.2018.