Herforder Chronik (1910)/315

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Herforder Chronik (1910)
Version vom 10. Juli 2018, 20:00 Uhr von Kriete (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Herforder Chronik (1910)
<<<Vorherige Seite
[314]
Nächste Seite>>>
[316]
Datei:Herforder Chronik 1910.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



tun gebühret, gehorsam halten wollen, als Gott uns helfe und sein heiliges Wort. Amen!“

Nach der Eidesleistung wurde der auf Pergament geschriebene, von dem Kurfürsten eigenhändig unterzeichnete und durch das darangehängte Siegel bekräftigte Revers, nach welchem Bürgermeister, Schöffen, Rat und gemeine Bürgerschaft der Alt- und Neustadt Herford bei allen alten, guten, billigen Gewohnheiten, Sitten, Privilegien und Gerechtsamen zu lassen seien, vorgelesen und danach extradiret (ausgehändigt).

Im Namen der Stadt trug dann Dr. Bucholtz eine untertänigste Abbitte und Danksagung vor. Den Grundton seiner Rede bildete der Gedanke, „daß einen Fürsten keine Tugend mehr ziere und berühmt mache, als die clementia (Milde) Gnade und Verzeihung der Fehler und Gebrechen seiner Untertanen. Aus der Fülle der Beispiele, welche die Geschichtsbücher liefern, sei zu erkennen, daß, je größer und tugendhafter ein Fürst gewesen, desto leichter er seinen fehltretenden Untertanen verziehen habe. Und nun hob der Redner - und das ist eine geschickt angebrachte feine Schmeichelei für den Kurfürsten - zwei Herrscher hervor, die, wie er behauptete, in hervorragendem Maße im Besitze jener Fürstentugenden gewesen seien, - Augustus und Karl den Großen. Auf diese Weise suchte er in weitläufiger Ausführung das Wohlwollen des Kurfürsten zu gewinnen und schloß mit einer Danksagung für des Kurfürsten Zusicherung, die Stadt bei ihren Gerechtsamen zu belassen.

Hierauf hat die ganze Bürgerschaft „zu bezeigung Ihrer vnterthänigsten devotion (Ergebenheit)“ dreimal Vivat Brandenburg „öffentlich außgeruffen“.

Der Kurfürst verließ die Bühne, setzte sich zu Pferde und in Begleitung von Bürgermeister, Schöffen und Rat (also nicht der Amtmeister und Beiständer) begab er sich in festlichem Zuge (durch die Mausefalle) zur Abtei, wo das von der Stadt veranstaltete Festmahl stattfand, zu welchem auch die abteilichen Räte, Kavaliere und Hofbeamten eingeladen waren.

Am folgenden Tage, den 29. Nov./9. Dez. - es war der 1. Advent - wurden die städtischen Deputierten vom Kurfürsten auf der Abtei in Audienz empfangen, um ihre Glückwünsche zur vollzogenen Huldigung darzubringen, ferner als Zeichen ihrer „gehorsamsten devotion“ einen vergoldeten Becher mit einliegender Obligation von 3000 Reichstalern zu überreichen und die Stadt der Huld des Landesherrn zu empfehlen. Nachdem die Deputation entlassen war, begab sich der Kurfürst zur Anhörung der Huldigungspredigt in die nahe Münsterkirche, wo, wie der Chronist sagt,

„das Te deum laudamus gesungen und trefflich musiziert wurde“.

Nach der Mittagstafel begab sich der Kurfürst mit seinem ansehnlichen Gefolge nach der Sparenburg zurück. Seinen brandenburgischen Räten hatte er die „Verfertigung“ der Rezesse aufgegeben; sie wurden von beiden Seiten unterschrieben und gegenseitig ausgewechselt. Dieselben Räte hatten auch den Auftrag erhalten, das Herforder Archiv nach Urkunden zu durchsuchen, welche