Verzeichnis der Kirchenbücher Hohenzollerns (Haug)/E-Book
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Verzeichnis der Kirchenbücher Hohenzollerns
Aber auch für Hohenzollern ist dies die zweite Bearbeitung; eine erste erschien unter dem Titel: Inventare der kath. Kirchenarchive im Fürstentum Hohenzollern von Dr. Herbert Koch, San Isidro, Argentinien in den „Mitteilungen der Zentralstelle für deutsche Personen- und Familiengeschichte“ als deren 12.-14. Heft, Leipzig, 1914. Dieses Verzeichnis ist aber längst vergriffen und scheint sogar im „Fürstentum“ Hohenzollern wenig Verbreitung gefunden zu haben; Wetzel in seiner „Geschichte der katholischen Kirche in Schwaben-Hohenzollern“, Bühl 1931 erwähnt es nicht. Der Gedanke aber, dieses erste Verzeichnis einfach neu zu drucken, muss aus verschiedenen Gründen abgelehnt werden. Koch entnahm seinen Stoff den Fragebogen, die er mit Genehmigung des Erzbisch. Ordinariats Freiburg an die Pfarrämter hinausgegeben hatte und die z. T. recht eingehend beantwortet wurden. Leider aber wurden diese Angaben von Koch nicht vollständig ausgewertet; die zahlreichen Druckfehler, schon der Titel, machen den Eindruck eines übereilten und überhasteten Buches. Es enthält zudem die Pfarreien nicht durchlaufend nach dem Alphabet, sondern nach Dekanaten geordnet; da diese Einteilung den meisten Benützern völlig unbekannt sein dürfte, erschwerte sie nur den Gebrauch des Heftes. Die evangelischen und jüdischen Gemeinden waren unberücksichtigt geblieben. Was man aber als den größten Nachteil betrachten muss, ist, daß Hinweise auf eine frühere Zugehörigkeit der jungen Pfarreien zu anderen, älteren, bei denen die Kirchenbücher eine rückwärtige Fortsetzung finden, trotz der von den Pfarrern des Öfteren in dieser Hinsicht gemachten Verweisungen nicht berücksichtigt wurden, daß ferner die Filialen grundsätzlich weggelassen wurden, so daß dem Verzeichnis die Vollständigkeit abgeht. In unserer Zeit, die das Verständnis und das Interesse für Sippenforschung so kräftig belebt hat, lag es also nahe, ein neues Verzeichnis zusammenzustellen; war es doch auch möglich, daß noch unbekannte, ältere Kirchenbücher zu finden waren; die Nachforschungen haben die Richtigkeit dieser Vermutung bestätigt. (6 ≡)
So habe ich der Bitte des Herausgebers der „Hohenzollerischen Jahreshefte“, Dr. Senn-Konstanz, diese neue Zusammenstellung zu übernehmen, gern entsprochen; eine fast ein Menschenalter umfassende Tätigkeit in der Sippenforschung gab mir weiterhin den Anstoß dazu, die entschieden vorhandene und oft beklagte Lücke zu schließen. Wie bekannt, datiert, abgesehen von ganz vereinzelten früheren Anfängen, die Einführung der Kirchenbücher, in Hohenzollern auch als Standesbücher bezeichnet, vom Tridentiner Konzil her, das in seiner Sessio XXIV im Decretum de reformatione matrimonii caput I anordnete: „Habeat parochus librum, in quo conjugum et testium nomina, diemque et locum contracti matrimonii describat, quem diligenter apud se custodiat“. Damit ist also die Führung eines Eheregisters vorgeschrieben; die eines Taufregisters folgt im 2. Kapitel: „in libro eorum (sc. baptizatorum) nomina describat“. Ein Totenregister wird nirgends angeordnet. Der Grund mag eine in der Zeit der Kirchenspaltung notwendige Bestandesübersicht gewesen sein, wo der Pfarrer wissen musste, wer zu seiner Herde gehörte, wer nicht. Alle drei Arten aber wurden schon von der Konstanzer Diöcesansynode 1567 den Pfarrern zur Pflicht gemacht; die Dekane haben die Führung zu überwachen. 1609 wurde die Anlegung von Kirchenbüchern den Pfarrern erneut ans Herz gelegt (Wetzel S. 257). Das „Rituale Constantiense“ von 1766, noch 1856 für die Diözese Rottenburg neu gedruckt, gibt auf S. 259 in der Sectio VIII de Formulis librorum Parochialium Muster für ein Seelenregister, für Tauf-, Ehe-, Firmungs- und Totenregister, dazu besondere Anweisungen über die Behandlung der unehelichen und der Findelkinder. S. 272 wird eindringlich gemahnt, alle Acten gut aufzubewahren, womöglich einen eigenen Aktenschrank anzuschaffen. In Sectio IX gibt das Rituale Musterbeispiele für alle möglichen pfarramtlichen Zeugnisse. Jahrhundertelang blieb die Führung der Standesbücher allein Aufgabe des Pfarrers, die weltlichen Behörden kümmerten sich meist recht wenig darum. Es ist eine Ausnahme, wenn von Amtswegen in der Grafschaft Friedberg-Scheer den Beamten aufgetragen wird, sich vom Vorhandensein der zur Pfarrei gehörigen Bücher zu überzeugen; unter diesen werden wohl kaum bloß die Messbücher, Ritualien usw. gemeint gewesen sein. Die neue Anordnung scheint zunächst wenig Beachtung gefunden zu haben, so daß die evangelische Kirche, in der z. B. 1558 Herzog Christoph von Württemberg die Einführung der Kirchenbücher zuerst in Böblingen, dann in seinem ganzen Land anordnete, einen Vorsprung gewann. Das Vorhandensein von Überresten älterer Bücher an manchen Orten zeigt aber, daß auch schon früh die Weisungen der kirchlichen Behörden auf katholischer Seite befolgt wurden; es wäre sonst nicht denkbar, daß im ganzen 17. Jahrhundert von solchen, die frisch in die Grafschaft Friedberg-Scheer einwanderten, zur Aufnahme als Bürger neben einem Zeugnis über Befreiung vom Leibeigenschaftsverhältnis auch ein Geburt- bzw. Taufbrief verlangt wurde, was darauf hinweist, daß Kirchenbücher vorausgesetzt werden und die Führung solcher von den |
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Behörden angenommen wurde; wie hier, wird es auch andererorten gehandhabt worden sein, und wenn wir heute so viele Kirchenbücher schmerzlich vermissen, so sind dann die zahlreichen Kriegszüge, die unser Land heimsuchten, und unselige Zufälle am Nichtvorhandensein, und nicht nur eine Saumseligkeit vergangener Zeiten schuld. Ueber eine Überwachung der Führung geben uns die Acten des Ordinariats Konstanz, die erst mit dem Jahr 1762 anfangen, keine Anhaltspunkte. In Gegensatz zu der früher bekundeten Gleichgültigkeit gegen die Kirchenbücher werden diese in der Josefinischen Zeit plötzlich Gegenstand staatlicher Aufmerksamkeit, wohl nicht bloß als Ausdruck der Verwaltungsfreudigkeit des Absolutismus, sondern weil man aus ihnen Grundlagen für staatliche Statistik schöpfen konnte. Sie ging aber nicht soweit, daß man diese Einrichtung nun selber auf den Staat übernommen hätte; für Hohenzollern im Besonderen ist davon nichts bekannt. Von allgemeinem Interesse ist höchstens, daß 1781 die vorderösterreichische Regierung dem Ordinariat den Vorschlag eines Ungenannten mitteilt, einheitliche Vordrucke für alle Arten von Kirchenbüchern zu verwenden. Hier werden offenbar offene Türen eingestoßen, denn das Rituale hatte ja schon ein Muster angegeben. Neu dagegen ist, daß diese Bücher nun in doppelter Ausführung, in kleinen Orten vom Pfarrer und dem Ortsvorsteher, in größeren vom Pfarrer und der Kanzlei geführt werden sollten. Bei diesem Vorschlag, der uns die bürgerlichen Standesregister schon 90 Jahre vor ihrer tatsächlichen Führung gebracht hätte, blieb es aber auch. 1782 führen die Pfarrer ihre Matrikelbücher immer noch allein und ein kaiserliches Decret ordnet an, daß, weil die kath. Pfarrer die jura stolae auch von Nichtkatholiken beziehen, die kath. Geistlichen auch gehalten sein sollen, die Matrikelbücher zu führen; für Hohenzollern kommt dies aber kaum in Betracht. 1784 werden die Totenschauregister angeordnet und erfolgen genaue Vorschriften über die Unterzeichnung der Ehebücher durch die Trauzeugen usw. Interessant ist, daß die Juden die gleichen Register durch die Rabbiner zu führen hatten. Eine Überprüfung der Kirchenbücher geschieht durch die Bischöfe, aber auch durch die Kreisbeamten; von jedem Register ist jährlich eine Abschrift ans Kreisamt und den Konscriptionsbezirk zu übergeben. Hierzu erließ das Ordinariat noch nähere Ausführungsbestimmungen, darunter die, daß die Einträge, die Militärpersonen betreffen, den betr. Feldkapläne mitzuteilen seien. Letztere Vorschrift wird noch 1797 neu eingeschärft. Wie oben schon erwähnt, gelten diese Weisungen nur für die österreichischen Gebiete, sie wurden hier nur des Interesses wegen aufgezählt. Inwiefern andere Staaten sie anzunehmen für gut fanden, musste diesen überlassen bleiben. Hohenzollern jedenfalls nahm keine Notiz davon, wenn auch in dem Gebiet des von dem landsässigen, unter Österreich stehenden Habsthal und einem anderen Ort die an ihrem übergroßen Format kenntlichen österreichischen Formularien benützt wurden. Mittlerweile ging das alte Reich in die Brüche; die vorderösterreichischen Lande kamen in andere Hand und die neu gebildeten staatlichen (8 ≡)
Gebilde konnten sich ihre eigenen Bestimmungen schaffen. Wie dies in Hohenzollern geschah, ist im Folgenden kurz dargelegt. Nach einer Landesfürstlichen Verordnung für Hohenzollern-Sigmaringen vom 12. Mai 1810 (Sammlung der Gesetze und Verordnungen für das Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen Bd. I, S. 49) wird das österreichische Ehepatent vom 16. Januar 1783 mit seinen nachfolgenden Verordnungen solange übernommen, bis durch ein Concordat mit den deutschen Bundesstaaten eine Neuregelung erfolge; deshalb wird es im Bd. III, S. 343 vom Jahr 1833 abgedruckt. § 35 davon besagt, daß zu diesem Zweck Trauungsbücher zu führen sind, in die die Eheleute, die Zeugen und der die Trauung vollziehende Geistliche, sowie der Ort einzutragen sind. Im Fürstentum Hohenzollern-Hechingen finden sich keine Anordnungen hinsichtlich der Kirchenbücher. Es scheint einfach Sigmaringen gefolgt zu sein; jedenfalls finden sich keine Unterschiede gegen diese, auch nicht z. B. bezüglich der Familienregister. Dagegen enthalten die erwähnten Bände der Gesetzessammlung weitere Anordnungen für den Landesteil Sigmaringen und die dazu neu hinzugekommenen Herrschaften. Am 10. März 1819 kam eine Verordnung heraus (Ges.Samml. I, 228), die als Folge einer angeordneten Aufnahme des Bevölkerungsstands und der dabei zu Tage getretenen Unstimmigkeiten befahl, ab 1. Mai des laufenden Jahres die Geburts- und Taufregister, Ehe- und Totenbücher nach bestimmten, von den Dekanatsämtern zu empfangenden Mustern und zwar für jede Pfarr- und Ortsgemeinde getrennt zu führen. In diese Verfügung einbeschlossen sind auch die Judengemeinden Dettensee und Haigerloch. Außerdem wird ein Familienregister eingeführt, das alphabetisch anzulegen ist. Damit ist also ein im Verzeichnis bei jeder Gemeinde zu wiederholender Vermerk über die Familienregister unnötig; sie stammen alle aus diesem Jahr. Die Art der Anlegung hat zur Folge, daß sie die im Stichjahr bestehenden Ehen in der Reihenfolge des Alphabets enthält, wobei die Einzelpersonen mit ihrem Geburts- oder Eheschließungsdaten mehr oder weniger ins 18. Jahrhundert zurückgreifen. Eine Frage nach den frühesten Einträgen ist also vollkommen müßig. Diese Verordnung wird 1859 (Amtsbl. d. kgl. preuß. Regierung, Nr. 28, 168) auf Hechingen ausgedehnt und republiciert. Es gab aber im Sigmaringischen anscheinend noch einzelne Saumselige, die dann am 29. November 1824 (Ges.Samml. II, 161) energisch auf ihre Pflicht hingewiesen werden. Die Bücher sind jeweils auf die ersten Monate des Jahres an den Dekan einzusenden; daraus erklären sich die in den Büchern vorkommenden Prüfungsvermerke. Im Übrigen ist binnen 14 Tagen zu melden, ob die Verordnung befolgt ist; die Dekane berichten darüber an die Regierung und erstatten ebenso jährlich Bericht über die erfolgte Vorlage der Kirchenbücher. Am 19. Dezember 1827 kam eine weitere Verordnung heraus (Ges. Samml. III, 49), laut der wegen der voraussichtlich 1828 zu erneuernden Bevölkerungslisten die Bücher alle zu überprüfen sind. Die Bevölkerungslisten (9 ≡)
sollen nämlich sich auf den Inhalt der Familienregister gründen. Der Termin für die jährliche Einsendung wird durch Verordnung vom 9. März 1829 auf den Mai verlegt. (Ges.Samml. IH, 152). Dieses so plötzlich erwachte Interesse gründet sich wohl vor allem auf die Wichtigkeit der Bücher für die Rekrutierung in einer Zeit, als der Staat für das Aushebungsgeschäft noch keine eigenen Unterlagen besaß, sondern sich auf die kirchlicherseits allein vorhandenen stützen musste. Nachdem die Prüfungsberichte nunmehr günstig lauteten, wurde aus der jährlichen Prüfung eine alle 3 Jahre zu wiederholende (Verordnung v. 21. Mai 1831); die nächste erfolgt wieder 1834. In die Dienstinstruction für sämtliche Justiz- und Verwaltungsämter sind diese Vorschriften als § 39 (Ges.Samml. IV, 292) hereingenommen. Zur angegebenen Zeit müssen sich die Ämter mit den Dekanaten ins Benehmen setzen. Eine Verordnung vom 10. Februar 1841 besagt, daß die Ortsvorsteher bzw. Physikate alle 3 Jahre, anfangs Mai, die Geburts- und Totenlisten, die die Hebammen und Leichenschauer führen, an die Kommission für Revision der Kirchenbücher einzusenden haben, was für die Listen der Jahre 1840-42 erstmals 1843 erfolgen solle; diese Vorschrift betrifft also weniger die kirchlicherseits geführten Bücher. Von allen während eines Jahres in einem Ort aus- und eingewanderten Personen haben die Ortsvorsteher am Jahresschluss den Pfarrämtern Verzeichnisse zu übergeben! Über Heiraten, Ein- und Auswanderung, müssen die Ämter Listen führen und sie bei der Überprüfung der Kirchenbücher mit diesen vergleichen. Ebenso sind die Taufscheine von Auswärtigen, die in den Amtsbezirk einheiraten und sich darin ansiedeln, sowie die Totenscheine von Amtsangehörigen, die an auswärtigen Orten gestorben sind, sofort dem Pfarramt zuzustellen. Durch Unterschrift hat jeder Pfarrer und Kuratgeistliche in den 3 Büchern zu bezeugen, daß sie mit dem Familienregister verglichen sind. Man wandte also alle Sorgfalt an, um die Familienregister zu durchaus zuverlässigen Listen zu machen. Nach dem Uebergang an Preußen im Jahre 1850 werden den Hebammen die Anzeige jeder Geburt an das zuständige Pfarramt, zugleich auch ein Vergleichen der Hebammenlisten mit den Taufbüchern nun für ganz Hohenzollern zur Pflicht gemacht (Amtsbl. d. kgl. preuß. Reg. Nr. 9, 1859, S. 58.) Ebenso werden die in Sigmaringen bereits getroffenen Anordnungen über Registrierung der Ein- und Auswandernden und Vergleichung mit den Kirchenbüchern im Wesentlichen durch eine Verordnung vom 6. Juli 1859 wiederholt; das gleiche gilt auch für die Judengemeinden. Für die mittlerweile entstandenen evangelischen Gemeinden erfolgte eine Regelung ihrer kirchlichen Verhältnisse durch den Erlass vom 8. August 1860; so wurden durch eine Gründungsurkunde vom 5. Juni 1861 zwei evang. Gemeinden, oder, wie sich das Amtsblatt ausdrückt, Pfarrsysteme gebildet, nämlich Hechingen mit Trochtelfingen, dazu Haigerloch als Filiale, und Sigmaringen mit Gammertingen und Ostrach. Das Nähere über die Geschichte der einzelnen Gemeinden findet sich in J. Theobald „Geschichte der evangelischen Gemeinden in den Hohenzollernsehen Landen“, erschienen 1911 im Selbstverlag als „Festschrift (10 ≡)
zur Feier des fünfzigjährigen Bestehens evang. Kirchengemeinden in Hohenzollern“. Damit wurden die bisher ergangenen Bestimmungen auch auf die evangelischen Gemeinden ausgedehnt, nur daß hier die Vergleichung durch Vermittlung der kgl. Oberämter geschahen ((Amtsblatt Nr. 20, 1867, S. 95 f)). Damit sind die behördlichen Anordnungen über die Kirchenbücher aufgezählt. Eine Durchsicht der beim Erzbischöflichen Ordinariat liegenden Akten der Jahre 1802-1817 ergab nichts sich auf Hohenzollern Beziehendes. Über das Alter der hohenzollerischen Pfarreien, von denen eine stattliche Anzahl schon im bekannten Liber Decimationis 1275 erwähnt sind, verweise ich auf die Liste dieser Pfarreien bei Wetzel (Kirchengeschichte I, 82 ff.). Was das Alter der Pfarrbücher anlangt, so reichen noch fünf ins 16. Jahrhundert zurück: Glatt 1561, Dettingen 1581, Inneringen 1588, Empfingen 1597, Sigmaringendorf 1597. In die Zeit vor Beginn des 30jährigen Krieges in Süddeutschland gehören folgende 14:
Weitere 6 Bücher gehören der Zeit bis 1655 an, so daß immerhin ein ziemlicher Anteil der hohenzollerischen Kirchenbücher in ältere Zeit hinaufreicht. Wenn zwei Gemeinden, Grosselfingen 1814 und Liggersdorf 1819 erst beginnen, so tragen an beiden Orten Brände die Schuld, die die älteren Bücher vernichteten. Als überaus kompliziert erweisen sich zum Teil die Verhältnisse der Filialen. Es sei hier z. B. auf Tiergarten verwiesen, eine Filiale von Kreenheinstetten, die aber während ihrer ganzen Zugehörigkeit zu diesem zugleich auch resp. nur in den Kirchenbüchern von Gutenstein erscheint (vgl. hierüber H. Weißmann „Tiergarten im Donautal“ in der „Bodensee-Chronik“ 1931, S. 56 fg.). Auch bei den vielen hohenzollerischen Filialen von Pfullendorf (s. u.) ist es oft sehr schwer, den Ort der Kirchbuchführung sicher zu ermitteln, weil diese auch hier manchmal nicht bei der Mutterkirche, sondern anderswo erfolgt ist; z. B. gehörte Ruhestetten zu Pfullendorf, seine Kirchbücher wurden aber zum Teil in Linz geführt. (Vergl. auch Mühlhausen, Oberndorf) Auch der häufigere Wechsel in der Zugehörigkeit macht sich hier störend geltend (Tautenbronn). Gelegentliche Unsicherheiten oder Unvollständigkeiten in unseren Angaben sind hier sehr leicht möglich: Es fehlt an guten Geschichten der Pfarreien! Auch in Hohenzollern ließ es sich nicht vermeiden, daß an den Grenzen gegen die anstoßenden Gebiete kleinere Siedlungen zu nicht hohenzollerischen Pfarreien geschlagen wurden; es ist dies folgende: (11 ≡)
Aftholderberg für Tautenbronn.
Billafingen für Breitenerlen, Heggelbach, Höllsteig.
Burgweiler für Spöck.
Gutenstein für Dietfurt, Tiergarten, Vilsingen.
Herdwangen für Beutelhöfe, Mühlhausen, 0berhaus, Oberndorf, Stohrenhof, Waldsteig.
Kreenheinstetten für Tiergarten.
Linz – Aach-Linz für Gaisweiler, Hippetsweiler, Ruhestetten.
Mahlspüren i. Tal für Kalkofen, Neumühle.
Menningen für Buffenhofen, Ringgenbach.
Meßkirch für Igelswies, Tha1heim.
Owingen für Breitenerlen.
Pfullendorf für Gaisweiler, Hilarishof, Hippetsweiler, Junghof, Litzelbach, Mühlhausen, Oberndorf, Otterswang, Reischach, Riedetsweiler, Rothenlachen, Ruhestetten, Selgetsweiler, Steckeln, Tautenbronn.
Rast für Steckeln.
Zell a. Andelsbach für Mottschieß, Weihwang.
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Bierlingen für Höfendorf und Imnau.
Dürmentingen für Burgau.
Emerfeld für Billafingen.
Mengen für Rulfingen, Zielfingen, Rosna (teilw.)
Nordstetten für Dettensee.
Wilflingen (Kr. Riedlingen) für Billafingen.
Noch ein paar Worte zur Methode: Aus verschiedenen Gründen erschien es ratsam, durch persön1ichen Augenschein die Kirchenbücher der einzelnen Ortschaften aufzunehmen, was im Sommer und Herbst 1940 geschah; die Orte, wo ich die Bücher nicht selbst einsehen konnte, wurden um Ausfüllung eines Fragebogens gebeten. Den H. H. Geistlichen habe ich hierbei für ihr verständnisvolles Entgegenkommen zu danken, ebenso für bereitwillig erteilte briefliche Auskünfte. Diese Art empfahl sich umso mehr, als die von Koch gemachten Fehler möglichst vermieden werden sollten, was durch persönliche Unterredung viel eher möglich war, als durch Fragebogen. Es wurde vor allem die größte Sorgfalt angewandt, um die Zugehörigkeit der verschiedenen Filialen und auch einzelner Höfe und Mühlen möglichst genau festzustellen, auch rückwärtige Fortsetzungen bei älteren Mutterkirchen voll zu erfassen. Die räumliche Ausdehnung des Landes ermöglichte es, auch kleine Siedlungen ins Verzeichnis aufzunehmen, so daß damit ein hoffentlich vollständiges Siedlungsverzeichnis von Hohenzollern entstanden ist, m. W. das erste. Nur solche Siedlungen, die sich durch ihren Namen schon als Zubehör zu anderen kennzeichnen, wurden weggelassen; so ist z. B. die Burladinger Mühle nicht erwähnt, wohl aber die Eimühle. Abgegangene Siedlungen, außer, wenn sie erst in jüngster Zeit von der Karte verschwanden, konnten nicht berücksichtigt werden, da z. Zt. ein vollständiges Wüstungsverzeichnis von Hohenzollern noch fehlt. Ich verweise hier auf die ortsgeschichtlichen Bemerkungen von Willy Baur in „Die Kunstdenkmäler Hohenzollerns“ 1. Bd., Kreis Hechingen 1939, der jeweils bei den Gemeinden auch abgegangene Ortschaften erwähnt. Der 2. Bd., Kreis Sigmaringen, erschien 1949. Die politische Gemeinde und der Kreis wurden jeweils angegeben; sind keine besondere Gemeinde genannt, so ist die Siedlung selber eine politische Gemeinde. Maßgebend für Erwähnung und Schreibung ist (13 ≡)
die „Karte des Deutschen Reiches 1 : 100000“, nur, wo diese mich, was einige Male vorkam, im Stich ließ, musste die Karte 1:25 000 oder die neue „Deutsche Karte 1:50000“ zu Rate gezogen werden. Eine Aufzählung der Firmlisten, Kommunikantenregister usw. hat nur dann einen Sinn, wenn sie älter oder etwa gleichalt mit dem Taufbuch sind, weil sie nur dann Namen enthalten können, die in den Taufbüchern noch nicht enthalten sind. Spätere können nur eine Kontrolle dafür sein, ob die Kinder das Firmungsalter, das übrigens früher sehr nieder, bis zu vier Jahren heruntergehalten wurde, erreichten. Kindertotenbücher fanden sich in Boll 1798–1814, Empfingen 1777–1804, Gammertingen 1753–1791, 1818–1828, Inneringen 1700–1819, Kettenacker 1750–1827, Steinhofen 1791–1807, Veringendorf 1745–1819. Ueber die Familienregister, die die Sippen schon zusammengestellt aufzählen, während die Taufbücher die Getauften ohne Rücksicht auf Familienzugehörigkeit rein chronologisch aufzählen, ist oben bereits das Nötige gesagt. An Militärkirchenbüchern fand ich im Archiv des Erzbisch. Ordinariates nur eines, für das Regiment Zollernkürassiere der Truppen des Schwäb. Kreises 1792–95, das aber auch Angehörige anderer Kontingente enthält als nur hohenzollerische; letztere wurden in der „Zollerheimat“ 1941, 32/33, veröffentlicht. Eine Anfrage an das Heeresarchiv Wien wegen etwa dort vorhandener weiterer Pfarrbücher ergab, daß sich dort keine befinden. Dank schulde ich der Regierung in Sigmaringen für Auskunft in Sachen der Gemeindezugehörigkeit, dem Erzbisch. Ordinariat Freiburg für Erteilung einer Empfehlung an die Herren Geistlichen und Beleihung mit den Acten, die die Führung der Kirchenbücher betreffen, Herrn Superintendent Seeliger und Herrn Stadtpfarrer Lagrange für Auskunft über die evang. Kirchbücher, sowie den Herren Amtmann J. Ritter-Hechingen, Dr. E. Senn-Konstanz, M. Schaitel-Sigmaringen für Mithilfe in Rat und Tat; letzterem besonders auch für Auszüge aus mir sonst unzugänglichen Amtsblättern. Zum Gebrauch des Verzeichnisses Die katholischen Gemeinden haben alle „Familienregister“, die 1819 angelegt wurden, mit ihren Angaben aber weit in das 18. Jahrhundert zurückreichen und nach Familien geordnet sind. Sie sind im „Verzeichnis“ nicht besonders erwähnt! sind: 1. die Gemeinde Sigmaringen. Ihr zugeteilt sind als Diaspora alle Orte des Kreises Sigmaringen außer den bei Gammertingen genannten. Auch die von Pfullendorf aus pastorierten Orte (14 ≡)
Deren KB werden aber seit 1921 beim Evang. Pfarramt Pfullendorf (KB 1885) geführt; vorher wurden sie wohl immer in Sigmaringen eingetragen. Zu Sigmaringen gehören auch die aushilfsweise von Winterlingen aus pastorierten Orte:
Sie werden regelmäßig in den KB von Sigmaringen geführt, gelegentlich aber auch in Winterlingen eingetragen. Ebenso verhält es sich mit den von Meßkirch aus pastorierten Orten:
mit den von Pflummern aus pastorierten Orten:
mit den von Tuttlingen aus pastorierten Orten:
und mit dem von Lindau aus pastorierten
Von Winterlingen aus pastoriert werden aushilfsweise Benzingen und Harthausen a. d. Sch. Ihre KB sind in Gammertingen, gelegentliche Einträge auch in Winterlingen. (15 ≡)
Vor der Errichtung der evangelischen Gemeinden wurden die Protestanten in ganz Hohenzollern in den katholischen Kirchenbüchern geführt und finden sich hier immer wieder vereinzelt eingetragen. „Familienregister" werden auch bei den evangelischen Gemeinden gehalten! sind Dettensee, Haigerloch und Hechingen. Wo die außerhalb dieser Orte vereinzelt lebenden Juden in Geburts-, Heirats- und Toten-Registern erfaßt wurden, ließ sich nicht feststellen. Wie alle jüdischen Standesregister, wurden auch die von Haigerloch und Hechingen vom ehemaligen „Reichssippenamt" -in Berlin zusammengezogen und später nach Thüringen verlagert, wo sie 1945 den Russen in die Hände fielen und seither verschollen sind. Kurz zuvor noch verfilmt, können Fotokopien dieser Filme beim Innenministerium für Württemberg-HohenzoUern in Tübingen beantragt werden. Die Register von Dettensee sind beim Brande des Rathauses im Jahre 1945 vernichtet worden.
Achberg Kr. Sigm.
Allerheiligen Gem. Glatt Kr. Hech.
Amerika Gem. Sigmaringen Kr. Sigm.
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Arnoldsberg Gem. Spöck Kr. Sigm.
Aussenbachmühle Gem. Weilheim Kr. Hech. – 1904 abgegangen.
Bachhaupten Gem. Tafertsweiler Kr. Sigm.
Bäraweite (Berghäuser) Gem. Bärenthal Kr. Sigm.
Bärenthal Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1803.
Bahlings Gem. Achberg Kr. Sigm.
Baindt Gem. Achberg Kr. Sigm.
Bechtoldsweiler Kr. Hech.
Benzingen Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1275.
Bergerhaus Gem. Ruhestetten Kr. Sigm.
Berghof Gem. Langenenslingen Kr. Sigm.
Bergwirtschaft Gem. Burladingen Kr. Hech.
Bernweiler Gem. Habsthal Kr. Sigm.
Betra Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1791.
Beuren Kr. Hech.
Beuron Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1826.
Beutelhöfe Gem. Selgetsweiler Kr. Sigm.
Bietenhausen Kr. Hech. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Billafingen Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1893.
Bingen Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1275.
Birkhof Gem. Neufra Kr. Sigm.
Bisingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1887. Pfarrkuratie ab 1865.
Bittelbronn Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1864.
Bittelschieß Kr. Sigm.
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Bläsehof Gem. Walbertsweiler Kr. Sigm.
Bättringen Gem. Benzingen Kr. Sigm.
Boll Kr. Hech. – Als Pfarrei Maria Zell 1275 erwähnt. Pfarrei seit Ende des 15. Jh.
Breitenerlen Gem. Oberndorf Kr. Sigm.
Brielhof Gem. Stetten Kr. Hech.
Brunnenhaus Gem. Frohnstetten Kr. Sigm.
Buchhof Gem. Inneringen Kr. Sigm.
Bürglishof Gem. Jungingen Kr. Hech.
Buffenhofen Gem. Dietershofen Kr. Sigm.
Bufflings Gem. Achberg Kr. Sigm.
Burgau Kr. Sigm.
Burladingen Kr. Hech. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Burraumühle Gem. Wald Kr. Sigm.
Dettensee Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1790.
Dettingen Kr. Hech. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Dettlingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1856.
Deutwang Kr. Sigm.
Dießen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1559.
Dietershofen Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1234.
Dietfurt Gem. Vilsingen Kr. Sigm.
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Dobelwegmühle Gem. Deutwang Kr. Sigm.
Doberatsweiler Gem. Achberg Kr. Sigm.
Duznau Gem. Achberg Kr. Sigm.
Ehglitz Gem. Achberg Kr. Sigm.
Eimühle Gem. Habsthal Kr. Sigm.
Einhart Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1343.
Ekartsmühle Gem. Mindersdorf Kr. Sigm.
Emich Gem. Ablach Kr. Sigm.
Empfingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1298.
Englitz: s. Ehglitz. Ensisheim Gem. Bärenthal Kr. Sigm.
Eschendorf Gem. Tafertsweiler Kr. Sigm.
Esseratsweiler Gem. Achberg Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1425.
Ettisweiler Kr. Sigm.
Fabrikle Gem. Heiligenzimmern Kr. Hech.
Fechterhaus: s. Weiherhöfe. Feldhausen Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1474.
Fischingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1790.
Frauenreute Gem. Achberg Kr. Sigm.
Freudenweiler Gem. Neufra Kr. Sigm.
Friedrichstraße Ortsteil von Hechingen Kr. Hech.
Friedrichsthal Gem. Boll Kr. Hech. Vor 1726 „SchamenthaI“ genannt.
Frohnstetten Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1275. TE 1701 – To 1700. Fürstenhöhe Gem. Oberschmeien Kr. Sigm.
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Gaisweiler Kr. Sigm.
Gammertingen Kr. Sigm. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Gauselfingen Kr. Hech.
Geige: s. Geyerhof. Geyerhof Gem. Selgetsweiler Kr. Sigm.
Gießen Gem. Glatt Kr. Hech.
Glashütte Kr. Sigm.
Glatt Kr. Hech. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Gnadenweiler Gem. Bärenthal Kr. Sigm.
Gorheim Ortsteil von Sigmaringen Kr. Sigm.
Grosselfingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1472.
Großwieshof Gem. Jungnau Kr. Sigm.
Gründe Gem. Liggersdorf Kr. Sigm.
Grüne: s. Geyerhof. Gruol Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1668.
Gunderatsweiler Gem. Achberg Kr. Sigm.
Gunzenhausen Gem. Tafertsweiler Kr. Sigm.
Habsthal Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1825.
Hagelhof Gem. Hechingen Kr. Hech.
Hagendorn Gem. Kalkofen Kr. Sigm.
Haidkapelle Gem. Trochtelfingen Kr. Sigm.
Haid Post Gem. Trochtelfingen Kr. Sigm.
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Haigerloch Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1683.
Hammer Gem. Bärenthai Kr. Sigm.
Hanfertal Gem. Sigmaringen Kr. Sigm.
Hart Kr. Hech. – Pf. err. 1784.
Harthausen bei Feldhausen Kr. Sigm.
Harthausen a. d. Scheer Kr. Sigm. – Pf. err. vor 1275.
Harthof Gem. Straßberg Kr. Sigm.
Hasenthal Gem. Trochtelfingen Kr. Sigm.
Haugensteiner Mühle Gem. Dettlingen Kr. Hech.
Hausen a. Andelsbach Kr. Sigm. – Pf.
Hausen i. Killertal Kr. Hech. – Pf. err. 1488.
Hauserhof (Hausenerhof) Gem. Hechingen Kr. Hech.
Hechingen Kr. Hech. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Hedingen Gem. Sigmaringen Kr. Sigm.
Heggelbach Gem. Oberndorf Kr. Sigm.
Heidelberg Gem. Bisingen Kr. Hech.
Heidenhof Gem. Dießen Kr. Hech.
HeiIigenzimmern Kr. Hech. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Heiligkreuz Gem. Stetten Kr. Hech.
Henstetten Gem. Bittelbronn Kr. Hech.
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Hermansdorf Gem. Burladingen Kr. Hech.
Hermentingen Gem. Hettingen Kr. Sigm.
Hettingen Kr. Sigm. – Pf. err. um 1220.
Hilarishof Gem. Otterswang Kr. Sigm.
Hinterhaus Gem. Oberndorf Kr. Sigm.
Hippetsweiler Kr. Sigm.
Hitzkofen Kr. Sigm.
Hochberg Kr. Sigm.
Höfendorf Kr. Hech. – Pf. err. 1754.
Höhenhof Gem. Betra Kr. Hech.
Höllsteig Gem. Oberndorf Kr. Sigm.
Hörschwag Kr. Sigm.
Hohenfels Gem. Kalkofen Kr. Sigm.
Hohenrain (Hohrain) heute Fürstenhöhe, s. dort. Hohwieshof Gem. Inneringen Kr. Sigm.
Hohenzollern Burg Gem. Zimmern Kr. Hech.
Homburg s. Oberer und Unterer Homburger Hof. Hoppental Gem. Jungnau Kr. Sigm. Abgegangen 1926.
Hornstein Kr. Sigm.
Hospach Gem. Haigerloch Kr. Hech.
Igelswies Kr. Sigm.
Imnau Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1784.
(22 ≡)
Inneringen Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1288.
Inzigkofen Kr. Sigm.
Josefslust Gem. Sigmaringen Kr. Sigm.
Julienhütte Gem. Bisingen Kr. Hech.
Junghof (oder Sandhäusle) Gem. Magenbuch Kr. Sigm.
Jungingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1488.
Jungnau Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1889.
Kaiseringen Kr. Sigm.
KaIkofen Kr. Sigm.
KaIkreute Kr. Sigm.
Kappel Kr. Sigm.
Kapellenhöfe Gem. Frohnstetten Kr. Sigm. Abgegangen um 1910.
Karlstal Gem. Haigerloch Kr. Hech.
Karlstal Wirtsch. Gem. Trillfingen Kr. Hech.
Karlswahl Gem. Bärenthal Kr. Sigm.
Kettenacker Kr. Sigm. Pfarrei zu unbekannter Zeit errichtet.
Killer Kr. Hech.
Kleehof Gem. Rechingen Kr. Hech. 1854 abgegangen.
Knollenkratten Gem. Kalkofen Kr. Sigm.
Krattenloch identisch mit vorhergehendem. (23 ≡)
Krauchenwies Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1216.
Kremensee Gem. Trillfingen Kr. Hech.
Kreuzstraße Gem. Bisingen Kr. Hech.
Küche Gem. Burladingen Kr. Hech.
Laiz Kr. Sigm. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Langenenslingen Kr. Sigm. Pfarrei errichtet vor 935.
Laucherthal Gem. Sigmaringendorf Kr. Sigm.
Lausheim Gem. Magenbuch Kr. Sigm.
Lenzenhütte Gem. Straßberg Kr. Sigm.- Im Truppenübungsplatz Heuberg aufgegangen.
Levertsweiler Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1742.
Liebenweiler Gem. Achberg Kr. Sigm.
Liesehof Gem. Veringenstadt Kr. Sigm.
Liggersdorf Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet möglicherweise 1442.
Lindich Gem. Hechingen Kr. Hech.
Litzelbach Gem. Otterswang Kr. Sigm.
Lust, früher Lorch Gem. Frohnstetten Kr. Sigm.
Lusthof Gem. Kettenacker Kr. Sigm.
Magenbuch Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1224.
Melchingen Kr. Hech.- Pfarrei 1775 erwähnt.
Mindersdorf Kr. Sigm. – Wann Pfarrei errichtet, unbekannt.
(24 ≡)
Mottschieß Kr. Sigm., zu Badisch Zell a. Andelsbach.
Mühlhausen Gem. Selgetsweiler Kr. Sigm.
Neckarhausen Gem. Betra Kr. Hech.
Neufra Kr. Sigm. – Zeit der Errichtung der Pfarrei unbekannt.
Neuhaus Gem. Storzingen Kr. Sigm.
Nellhaus Gem. Straßberg Kr. Sigm.
Neuhöflerhof Gem. Mindersdorf Kr. Sigm.
Neumühle Gem. Kalkofen Kr. Sigm.
Nickhof Gem. Inzigkofen Kr. Sigm.
Nollhof (Nollenhaus) Gem. Jungau Kr. Sigm.
Oberer Homburger Hof Gem. Grosselfingen Kr. Hech.
Oberhaus Gem. Oberndorf Kr. Sigm.
Oberhof Gem. Glatt Kr. Hech.
Oberjägerhaus (Wildpark Josefslust) Gem. Sigmaringen Kr. Sigm.
Oberndorf Kr. Sigm.
Oehsenkopf (Försterei Röck) Gem. Kaiseringen Kr. Sigm. Im Truppenübungsplatz Heuberg aufgegangen
Ostrach Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor dem 13. Jahrh.
Otterswang Kr. Sigm.
Owingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet vor 900.
(25 ≡)
Paulterhof Gem. Inzigkofen Kr. Sigm.
Pechtensweiler Gem. Achberg Kr. Sigm.
Pistre Gem. Inneringen Kr. Sigm.
Priorberg Gem. Dettingen Kr. Hech.
Rangendingen Kr. Hech. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Rankenbühl Gem. Achberg Kr. Sigm.
Rappenhof Gem. Kalkofen Kr. Sigm.
Ratzenweiler Gem. Mindersdorf Kr. Sigm.
Rauschberg Gem. Jungnau Kr. Sigm.
Regnitz Gem. Achberg Kr. Sigm.
Reichlehaus Gem. Ruhestetten Kr. Sigm.
Reinfelderhof Gem. Beuron Kr. Sigm.
Reisch Gem. Liggersdorf Kr. Sigm.
Reischach Kr. Sigm.
Rengetsweiler Kr. Sigm.
Riedetsweiler Kr. Sigm.
Riegershaus Gem. Ruhestetten Kr. Sigm.
Ringgenbach Kr. Sigm.
Ringingen Kr. Hech. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Rosna Kr. Sigm.
Roßberg Gem. Straßberg Kr. Sigm.
(26 ≡)
Rothenlachen Kr. Sigm.
Ruhestetten Kr. Sigm.
Rulfingen Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1825.
Salenhof Gem. Trillfingen Kr. Hech.
Salmendingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet vor 1275. TE 1700 – To 1699. Sandhäusle: s. Junghof. Sandhof Gem. Langenenslingen Kr. Sigm.
Sattelöse Gem. Liggersdorf Kr. Sigm.
Scharnental: s. Friedrichsthal. Scheibenhof Gem. Achberg Kr. Sigm.
Schernegg Gem. Kalkofen Kr. Sigm.
Schlatt Kr. Hech.
Schmeien s. Ober- und Unterschmeien. Schmeienhöfe Gem. Frohnstetten Kr. Sigm.
Schnait Forsthaus Gem. Hausen i. Killertal Kr. Hech. Abgegangen.
Schwandel Forsthaus Gem. Burladingen Kr. Hech. Abgegangen.
Sebastiansweiler: s. Kapellenhöfe. Diese mit der 1936 abgebrochenen Kapelle zum hl. Sebastian hießen Sebastiansweiler. Im Truppenübungsplatz Heuberg aufgegangen. Seehof Gem. Haigerloch Kr. Hech.
Seemühle Gem. Ringingen Kr. Hech.
Selgetsweiler Kr. Sigm.
Sickingen Kr. Hech.
Sieberatsweiler Gem. Achberg Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet rund 1421.
Sigatsweiler Gem. Achberg Kr. Sigm.
Siggenreute Gem. Achberg Kr. Sigm.
(27 ≡)
Sigmaringen Kr. Sigm. Pfarrei errichtet im 16. Jahrh.
Sigmaringendorf Kr. Sigm. – Wann Pfarrei errichtet, unbekannt.
Spöck Kr. Sigm.
St. Luzen (Hechingen Kr. Hech. s. Hechingen. Starzeln Kr. Hech.
Staufenburgerhof Gem. Hechingen Kr. Hech.
Steckeln Gem. Wald Kr. Sigm.
Steighof Gem. Beuron Kr. Sigm.
Stein Kr. Hech. – Pfarrei vor dem 13. Jahrh. errichtet.
Steinhilben Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1847.
Steinhofen Gem. Bisingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet vor 1275.
Stetten bei Haigerloch Kr. Hech. – Pfarrei errichtet vor 1275.
Stetten bei Hechingen Kr. Hech.
Stetten unter Holstein Kr. Hech. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Stohrenhof Gem. Oberndorf Kr. Sigm.
Stohrreute Gem. Achberg Kr. Sigm.
Stollbeck Gem. Rettingen Kr. Sigm.
Storzingen Kr. Sigm. – Pfarrei vielleicht schon im 12. Jahrh. errichtet.
Straßberg Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1275.
Stutenhof Gem. Hechingen Kr. Hech. s. Hechingen. (28 ≡)
Tafertsweiler Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet etwa 1560.
Tannenburg Gem. Weildorf Kr. Hech.
Tautenbronn Gem. Gaisweiler Kr. Sigm.
Thalmühle Gem. Trillfingen Kr. Hech.
Thalheim Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1818.
Thanheim Kr. Hech. – Pfarrei 1275 erwähnt.
Tiergarten (bis fast zum 18. Jahrh. „Weiler an der Donau") Gem. Vilsingen Kr. Sigm.
Trillfingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet vor 1260. Pfarrkuratie 1769.
Trochtelfingen Kr. Sigm. – Pfarrei zu unbekannter Zeit errichtet.
Unterer Romburger Hof Gem. Grosselfingen Kr. Hech.
Unterschmeien Kr. Sigm.
Veringendorf Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet im 8. Jahrh.
Veringenstadt Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1821.
Vilsingen Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1817.
Vogelgesang Gem. Thalheim Kr. Sigm.
Vogelsang Gem. Kalkofen Kr. Sigm., zu Liggersdorf (29 ≡)
Walbertsweiler Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet vor 1200.
Wald Kr. Sigm. – Pfarrei errichtet 1826. Kloster um 1200.
Waldhof, ehemals Teufelshof, Gem. Kaiseringen Kr. Sigm.
Waldsteig Gem. Oberndorf Kr. Sigm.
Walkenmühle Gem. Hechingen Kr. Hech.
Warmtal Gem. Langenenslingen Kr. Sigm.
Wehrstein Gem. Fischingen Kr. Hech.
Weiherhöfe Gem. Kalkofen Kr. Sigm.
Weihermühle Gem. Magenbuch Kr. Sigm.
Weihwang Gem. Otterswang Kr. Sigm.
Weildorf Kr. Hech. – Pfarrei errichtet vor 1260. Pfarrkuratie 1720.
Weiler an der Donau: s. Tiergarten. Weilheim Kr. Hech. – Pfarrei errichtet vor 1275.
Weissenburg Gem. Liggersdorf Kr. Sigm.
Wessingen Kr. Hech.
Wilflingen Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1706.
Ziegelbacherhof Gem. Stetten b. Hechingen Kr. Hech.
Zielfingen Gem. Rulfingen Kr. Sigm.
Zimmern Kr. Hech. – Pfarrei errichtet 1873.
Zollernburg: s. Hohenzollern. Zollernbahnhof Gem. Wessingen Kr. Hech.
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