Waldgeding

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Das Waldgeding

Über dieses Waldgeding mit seinem Waldgericht ist von Forschern und Gelehrten schon viel geschrieben worden. Die einen sehen im Waldgeding einen Überrest des Volksgedings, der Volksversammlung, des Volksgerichts der freien Marktgenossen der alemannischen Hundertschaft. Professer Dannenbauer in Tübingen und andere rechnen das Waldgeding zu einer fränkischen Ausbausiedlung und ihre Entstehung der vom fränkischen Reich betriebene Rodetätigkeit verdankt.

Solche Rechtsverbände gab es auch sonst noch.

Sattler schreibt in seinem historischen Beschreibung von Württemberg 1752: „Das Waldgericht hatte zu den Märkerdingen, welche am Rhein und Main noch sehr gewöhnlich sind, viel Ähnlichkeit, und die Bewirtschaftung oder wenigstens Erhaltung der Waldungen war ein Hauptgegenstand derselben“.

  • Wer weiß etwas über diese Märkerdingen (Marktgenossenschaften) an Rhein und Main?


Eine kurze Einleitung, entnommen aus dem Dornstetter Heimatbuch.

Im 8. Jahrhundert wachsen die fränkischen Einflüsse im Dornengäu, dies ist sichtbar in der Verwaltung des Landes. Die eingesetzten Grafen als Vertreter des Königs, sind zu einem Teil Franken, da auch der einheimische alemannische Adel nicht ganz ausgerottet und entrechtet wurde. Wir finden alte alemannische Familien auch in Amt und Würden. Die Urkunden von damals zeigen uns „Dörfer voll Bauern, die Herren gehören, diesen zinsen und von ihnen verschenkt, verkauft, vertauscht werden. Grundherrschaft, große Herren mit reichem Landbesitz und abhängige Bauern hat es auch im Alemannenland von Anfang an gegeben“. Die fränkischen Grafen kamen auch mit einem beträchtlichem Gefolge ins Land und der König gab ihnen Lehen oder Eigengut vom beschlagnahmten Land.