Hiddenhausen/Gut Bustedt

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Gut Bustedt in Hiddenhausen

Baugeschichte

Als um das Jahr 1422 Henrich IV von Ledebur (um 1349-1422) auf Schloss in Spenge verstarb, wurde sein ältester Sohn Henrich V. von Ledebur (um 1372-1436), aus seiner ersten Ehe mit Helene von Holte, geb. von der Schloen (um 1339-1378) sein Erbe und Nachfolger auf der Mühlenburg. Seinen Sohn Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458), aus seiner zweiten Ehe mit Guda geb. von Korff-Schmiesing (um 1355-) vom Gut Harkotten-Ost, hatte er bereits zu dessen Hochzeit um 1403, als dieser Willa von Westpahl(um 1383-) heiratete, mit Geld abgefunden. Diese war die Tochter des Ritters Johann von Westpahl (um 1352-1418) und seiner Ehefrau Frederune geb. von Welda, von einem Gut in der Nähe von Warburg.

Seit dieser Zeit hatte sich Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) nach einem geeigneten Besitz umgesehen, in der Hoffnung, bald auf einem eigenem oder auf einem Lehensgut zu wohnen. Schließlich bot sich ihm ein Lehen an, die Burg Aschen mit Gutshof und Zubehör, welches der Fürstabtei Herford seit dem 7. März 1368 gehörte. Die Grafen Gerhard IV. von Hallermund (um 1305-15.4.1384), Willbrand V. von Hallermund (um 1311-21.8.1377), Otto III. von Hallermund (um 1307-1.11.1392) und des letzteren zwei Söhne, die Grafen Otto IV. von Hallermund (um 1333-4.10.1411) und Willbrand VII. von Hallermund (um 1335-) hatten an diesem Tag ihr gemeinschaftliches Erbe, die Burg Aschen mit Zubehör, ihrer Nichte, Lysia vom Berge (Schalksberg, um 1321-28.11.1374), geschenkt. Diese war von 1361 bis zum 28.11.1374 Äbtissin in der Fürstabtei Herford. Gleich nach diesem Tag wurde die Burg Aschen an die bisherigen Lehensnehmer, Hermann von Aschen (um 1315-), Albert von Aschen (um 1318-1383), Werneke von Aschen (um 1321-1393) und Henrich von Aschen (um 1324-1386) und ihren Familien weiter belehnt.

Im Jahre 1403 waren diese Familien entweder ausgestorben oder anderweitig verzogen, so dass Ende 1403 die Burg Aschen neu zu vergeben war. Die Nachfolgerin der Lysia vom Berge, es war die Äbtissin Hillegund von Oetgenbach (Amtszeit von 1374-1409), belehnte Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) auf dessen Bitte hin mit der Burg Aschen und dessen Zubehör. Zu diesem Zubehör gehörten neben der Burg Aschen, dem Gut Aschen mit allen Gebäuden und Ländereien, Wiesen und Weiden, auch noch ca. 60 Hofstätten in der näheren und weiteren Umgebung seit "ewigen Zeiten" dazu. Etwa 40 Hofstätten von diesen, waren durch Vernachlässigung der Grafen von Hallermund nach und nach denen abhanden gekommen. Die Pächter der Burg, die Ritter von Aschen, hatten dieses nicht verhindern können. So hatten sich auf illegale Art und Weise das Fürstbistum Osnabrück und die Grafschaften Tecklenburg, Hoya und Diepholz mit diesen Hofstätten bereichern können. Einige Hofstätten hatte auch der ravensbergische Droste Henrich von Oer (um 1351-1438) übernommen, als er am 31.7.1396 mit dem Schloß Königsbrück belehnt worden war.

So war Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458), da er von Hillegund von Oetgenbach nichts Nachteiliges gehört hatte, welches gegen seine Besitzansprüche sprechen konnte, an den Bischof Henrich I. von Osnabrück (1372-1.2.1421), welcher von 1402-1410 Bischof dort war, an den Grafen Nicolaus II. von Tecklenburg (Amtszeit von 1388-1426),an den Grafen Otto von Hoya (Amtszeit von 1383-1428) und an den Edelherren Johann III. von Diepholz (Amtszeit von 1378-1422) herangetreten und denen seine Besitzansprüche über diese Höfe mitgeteilt. Ebenso hatte er den Drosten Henrich von Oer um Rückgabe der Höfe gebeten. Das wird den fünf Herren nicht gepasst haben, schon am 20.5.1404 kamen diese fünf zur Beratung im Bischofsitz zu Osnabrück zusammen.

Dort wurde einstimmig beschlossen, Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) von Burg Aschen für immer zu vertreiben und ihm die Burg und die umliegenden Gebäude zu zerstören und diese dem Erdboden gleich zu machen. Diesen Auftrag mit kurzer Fehdeankündigung sollte Henrich von Oer übernehmen, der über ein Söldnerheer von ca. 400 bis 500 Mann verfügte. Nach einer kurzen Ankündigung zog Henrich von Oer zur Burg Aschen. Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) mit seinen Leuten konnten noch rechtzeitig fliehen, um nicht noch in deren Gefangenschaft zu geraten. Die Burg und deren umliegenden Häuser ließ Henrich von Oer zerstören und machte diese dem Erdboden gleich. Damit war die Ära der Burg Aschen nach ca. 250 Jahren zu Ende, welche um 1153 von dem Grafen Willbrand I. von Hallermund (um 111o-1167) erbaut worden war.

Nach seiner Flucht 1404 konnte Henrich VI.von Ledebur (um 1380-1458) auf der Hofstätte auf dem Lüdershagen bei Hiddenhausen mit seinen Leuten Zuflucht nehmen. Diese Hofstätte gehörte seinen Schwiegereltern, dem Ritter Johann von Westpahl und dessen Frau. Von hieraus beklagte sich Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) bei der Äbtissin Hillegund von Oetgenbach und verlangte von ihr sein Geld zurück, oder von ihr ein anderes Lehen, welches ebenbürtig sein musste. Beides konnte Hillegund von Oetgenbach nicht erfüllen,ein freies Lehen hatte sie zur Zeit nicht und sein bezahltes Geld hatte sie ausgegeben.

Am 24.2.1411 konnte Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) von seinen Schwiegereltern ihre Kötterstätte auf dem Lüdershagen kaufen, schon vorher hatte Hillegund von Oetgenbach seine Bitte, in den Bustedter Wiesen ein "Burg-Slot" (Burgschloss) bauen zu dürfen, abgelehnt. Sie fürchtete um die Sicherheit der abteieigenen Hofstätten in Hiddenhausen, welche später unter Umständen von Henrich VI.von Ledebur (um 1380-1458) und seinen Erben als Entschädigung beansprucht werden konnten. Als diese 1409 in Herford verstarb, wurde Mechthild III. von Waldeck (um 1368-19.11.1442) ihre Nachfolgerin. Sie lehnte ebenfalls, die ihr von Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) vorgetragene Bitte, in den Bustedter Wiesen bauen zu dürfen, ab.

Schon vorher um 1408 hatte sich Henrich VI.von Ledebur (um 1380-1458) von seinem Landesherrn, dem Grafen Wilhelm von Berg (um 1382-22.11.1428), welcher da auch noch Fürstbischof zu Paderborn (vom 5.11.1400-12.10.1414) war, die Genehmigung zum Bau des Hauses Bustede eingeholt. Ob die Bustedter Wiesen zur Grafschaft Ravensberg gehörten, wie es Graf Wilhelm immer wieder behauptete, oder doch Grund und Boden der Fürstabtei Herford waren, dieses konnte bisher nicht richtig geklärt werden.

Um 1411 begann Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) mit dem Bau des Schlosses Bustede, unter großem Protest der Fürstäbtissin. Als er um 1414 mit dem Bau des "Bollwerk"(es)(Turm) begann, führte das zu schweren Streitereien mit der Äbtissin und zu ständigen Überfällen von Rittern, welche der Fürstabtei Herford untertänig waren. Diese plötzlichen Überfälle musste Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) mit seinen Mannen abwehren. Etwa um 1416 waren die Bauarbeiten beendet.

Am 1.12.1417 kündigte die Äbtissin Mechthild III.von Waldeck dem Henrich VI. von Ledebur(um 1380-1458) die "Fehde" an und rief alle ihre Vasallen zum Kampf gegen ihn auf, diesen mit Überfällen, Raub, Brandstiftung zu begegnen und Henrich Vl. von Ledebur (um 1380-1458) zu ermorden. Dieser Fehde trat am 12.12.1417 die Stadt Herford bei, welche über ein Söldnerheer verfügte. So musste Graf Wilhelm, welcher seit dem 13.10.1414 in Bielefeld die Grafschaft Ravensberg regierte, ein größeres Söldnerheer nach Bustede schicken, da sonst das Schloss Bustede zerstört worden wäre.

Weiterhin schickte die Äbtissin Mechthild III. von Waldeck ein Schreiben an ihren Cousin, dem Herzog Adolph II.von Jülich-Berg (um 1365-14.7.1437) nach Düsseldorf. In diesem Schreiben verlangte sie von ihm, dass dieser den Befehl erteilte, dass das Burgschloss sofort wieder abgerissen würde. Dieses alles hatte nun Herzog Adolph II. in einem Schreiben nach Bielefeld, seinem Bruder, dem Grafen Wilhelm und dem Rat der Stadt Bielefeld mitgeteilt. Es folgte daraufhin das Antwortschreiben seines Bruders, des Grafen Wilhelm vom 24.6.1418 (Urkunde Nr.849 Blatt 17) in welchem dieser versuchte, die angeblichen Lügen der Äbtissin zu erklären. Er forderte seinen Bruder auf, die Bitten der Äbtissin abzuschlagen.

In dem Schreiben des Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) an den Herzog Adolph II, ebenfalls am 24.6.1418 geschrieben, schildert diesem seine Schwierigkeiten bei dem Bau des Schlosses Bustede. Er berichtet von einem Überfall, welche die Ritter Albert vor dem Bussche und Henrich de Wendt mit ihren Söldnern am Anfang im Auftrag der Äbtissin, während seiner Abwesenheit, auf Bustede durchgeführt hatten, dabei waren ihm durch Raub und Brand ein Schaden von mehr als 2000 Gulden entstanden. Weiter berichtet er von dem Unrecht, welches er durch die Frauen (Äbtissinen) erleiden musste. Er berichtet auch von den ungerechten Klagen gegen ihn und an das verlorene Lehensgeld für die Burg Aschen, welches ihm die Frauen bis heute nicht zurück erstattet hätten.

Ein weiteres Schreiben, welches Ende 1418 von Henrich IV. von Ledebur (um 1349-1422) an den Grafen Wilhelm von Berg nach Bielefeld geschrieben wurde, erklärte dieser, dass sein Sohn Henrich VI.von Ledebur (um 1380 bis 1458) sofort einverstanden wäre, wenn Graf Wilhelm von Ravensberg das Schloss Bustede kaufen würde. Es könnte dann nach ihrer Meinung eine offene landeseigene Burg werden, in der sein Sohn Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) gerne erster Lehensnehmer werden möchte. Damit glaubten Vater und Sohn endgültig aus den Zwängen der Äbtissin heraus zu kommen. So verkaufte Anfang 1419 Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) das Gut Bustede an seinen Landesherren. Da Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) diesem auch misstraute, da bekannt war, dass dieser nicht immer seine Zusagen eingehalten hatte, bat er in einem Schreiben dessen Verwandten, den Herzog Erich V. von Sachsen-Lauenburg um Hilfe. So belehnte Graf Wilhelm von Ravensberg im Juli 1419 Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) ihn und seine Nachkommen und Erben mit dem Gut Bustede.

Vorher aber kam es noch zu einem Treffen zwischen dem Grafen Wilhelm, der Fürstäbtissin Mechthild III. und der Stadt Herford. Dort sollte über einem Friedensvertrag und über die Erneuerung des Bündnisses zwischen der Herrschaft von Ravensberg, der Fürstabtei Herford und der Stadt Herford verhandelt werden. An diesem Himmelfahrtstag 1419 legte der fürstabteiliche Amtmann Johann Redecker unter anderem dem Grafen Wilhelm von Ravensberg einen "Friedensvertrag" vor, welcher aus 13 Seiten bestand, teils, war er in lateinisch, teils in deutsch geschrieben und bat um dessen baldige Unterschrift. Einige Artikel aus diesem Vertrag haben folgenden Wortlaut:

  • Es ist gedegedingeth (bestimmt), daß Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) dem Albert vor dem Bussche (welcher ihn auf Bustede überfallen hatte) 100 Gulden für dessen Verluste zahlen soll.
  • Es ist gedegedingeth, daß Juncker Graf Wilhelm von Ravensberg dafür sorgen soll, daß Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) und seine Erben ab sofort nicht mehr auf Gut Bustede wohnen dürfen.
  • Es ist gedegedingeth, daß das "Burgslote" (Burgschloss),welches Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) in Bustede gebaut hat, unverzüglich abgebrochen werden soll. Es darf ab sofort nicht mehr bewohnt werden. Nach Abriss des Hauses sollen alle Gefangenen der Fehde, welche sich auf beiden Seiten befinden, freigelassen werden.
  • Alle diese vorgeschriebenen Notteln (Artikel) sollen unverzüglich durchgeführt und eingehalten werden. Notfalls müssen Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) und seine Erben mit Gewalt aus dem Haus Bustede entfernt werden.

Das war also der sogenannte Friedensvertrag. Graf Wilhelm von Berg dachte nicht daran, auch nur einen einzigen Punkt aus diesem Vertrag zu erfüllen. So belehnte er Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) und seine Erben, wie bereits oben erwähnt, mit dem Gut Bustede. Als die Streitereien über Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) von Seiten der Stadt Herford und der Äbtissin Mechthild III.von Waldeck immer noch nicht beendet waren, wurden diese am 2.April 1424 von Herzog Erich von Sachsen-Lauenburg noch einmal ermahnt, endlich diesen in Ruhe zu lassen, andernfalls würden sie zu Schadenszahlungen an diesem verurteilt.

Als am 22.11.1428 Graf Wilhelm von Berg, er war Statthalter des Herzogs in der Grafschaft Ravensberg gewesen, in Bielefeld verstarb, wurde die Regierung von seinem Bruder, dem Herzog Adolph II von Jülich-Berg in Düsseldorf, übernommen. Als dieser am 14.7.1437 in Düsseldorf kinderlos verstarb, wurde der Sohn des Grafen Wilhelm, Gerhard, als Herzog Gerhard I. Herrscher in Jülich-Berg (1417-19.8.1475).

Aus der Ehe des Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) mit Willa geb. von Westpahl (um 1383-) wird urkundlich nur sein Sohn Henrich VIII. von Ledebur (um 1414-1494) erwähnt, von weiteren Kindern wird nicht berichtet. Dieser heiratete um das Jahr 1439 in Sassenberg, Elsebe geb. von Korff-Schmiesing (um 1422-). Diese war die Tochter des Amtmannes Hermann von Korff-Schmiesing zu Sassenberg (um 1395-1499, er wurde 104 Jahre alt!) und seiner Ehefrau Agnese geb. von Bevern-Bentheim aus dem Haus Harkotten-Ost.

Die Äbtissin Mechthild III von Waldeck starb am 19.11.1442 in Herford, sie wurde in der Münsterkirche zu Herford bestattet. Um neuen Streit mit ihrer Nachfolgerin, Margarethe von Gleichen (Amtszeit von 1443-1476) zu vermeiden, belehnte Herzog Gerhard II. von Jülich-Berg im Jahre 1443 für 1200 Gulden das Gut Bustede an seinen Drosten Lüdeke von Nagel (um 1395-21.8.1465). Dieser aber musste seinem Herzog schwören, dass er dem Henrich VI. von Ledebur (1380-1458) und dessen Sohn Henrich VIII von Ledebur auf Gut Bustede keinen Schaden zufügen durfte. Das erklärt auch, dass Lüdeke von Nagel seinen Wohnsitz auf Gut Hiddenhausen nahm, welches er um 1438 von den Kindern des verstorbenen Ernst III. von Modekissen (um 1353-1437) gekauft hatte.

Am 31.8.1465 war Henrich VIII. von Ledebur (um 1414-1494) Zeuge bei der Gütertrennung der Söhne Johann (1430-1494) und Lüdeke (um 1432-1499) des oben genannten Lüdeke von Nagel. Der letztgenannte Sohn Lüdeke hatte die Schwester Dorothea geb. von Korff-Schmiesing (um 1440-) der Ehefrau des Henrich VIII von Ledebur (um 1414-1494) geheiratet. So waren Henrich VIII. von Ledebur und Lüdeke von Nagel Schwager geworden.

Nach diversen Unterlagen zufolge, verstarb Henrich VI. von Ledebur (um 1380-1458) um das Jahr 1458 auf Gut Bustede. Am 20.7.1457 werden er und sein Sohn Henrich VIII. ein letztes Mal noch als Amtmänner des Amtes Reckeberg in Wiedenbrück erwähnt.

Sohn Henrich VIII von Ledebur (um 1414-1494) verstarb am 21. Oktober 1494, ebenfalls auf Gut Bustede. Am 24.10.1494 schrieb der Statthalter der Grafschaft Ravenberg, Graf Philipp II. von Waldeck-Eisenberg (3.3.1453-26.10.1524), einen Brief an den Herzog Wilhelm III. von Jülich-Berg (9.1.1455-6.9.1511) nach Düsseldorf. In diesem Schreiben teilte er dem Herzog unter anderem folgendes mit: „Meinen schuldigen willigen Dienst allezeit zuvor. Hochgeborener Fürste, mein gnädiger Herr, Euch zu dienen ist meine allerhöchste Pflicht........ Euer Gnaden muss ich heute folgendes mitteilen, daß vor vier Tagen, am Tage der elftausend Jungfrauen (21.10.1494) in der vorletzten Stunde des Tages Henrich Ledebur auf Gut Bustede aus dem Leben zum Tode verschieden ist“.

Damit ging mit Henrich VIII. von Ledebur die Ära derer von Ledebur auf Gut Bustede zu Ende. Ob es danach noch weitere Nachkommen von ihnen gab, darüber wird nichts in den Akten und Urkunden berichtet.


Agnese von Thye und Bustedt

8 Jahre lang war Bustede seit Baubeginn im Jahre 1411 Eigentum der Familie von Ledebur, der es aus politischen Gründen als so genanntes Offenes Haus in die Obhut des Herzogs von Jülich-Berg gab. Umgehend bekamen die Ledeburs es als Lehen zurück, durften es aber nur bis 1443 behalten.

119 Jahre war Bustedt anschließend als Pfandobjekt im Besitz verschiedener Generationen der Familie von Nagel. Der jüngste Spross, Willbrand von Nagel wäre unter den üblichen Gepflogenheiten mit Bustede wieder belehnt worden, wäre da nicht der Drost Matthias von Aldenbockum auf der Sparrenburg in Bielefeld gewesen, der es mit Tricks und Verleumdungen schaffte, im Jahre 1562 von seinem Herzog in Düsseldorf Bustede für seinen Sohn Johann zu erlangen. Christina von Nagel musste zusammen mit ihrem Sohn Willbrand Bustedt verlassen. Sie wurde 1576 in der Hiddenhauser Kirche beerdigt. Ihre Grabplatte steht heute im Innenhof von Gut Bustedt.

24 Jahre lang hatte Johann von Aldenbockum das Sagen.

1590 gelangte Bustede in den Besitz der Witwe Agnese vor der Horst geb. von Thye, die aus der Landschaft Veluwe in der Provinz Overijssel stammte.

Warum wollte sie Bustede haben und auf welche Art und Weise gelang es ihr, an das Gut mit den dazugehörigen Bauernhöfen zu kommen?

Durch ihren Vater, den Deichgrafen Pelgrim van Thye, war sie mit Besitz und Rechten in den Niederlanden ausgestattet. 1564 heiratete sie den 17 Jahre älteren Grafen Dietrich von Strick aus Horstmar bei Gronau und nach dessen Tod den 24 Jahre älteren Witwer und Amtmann Dietrich vor der Horst, der ein enger Vertrauter des Herzogs Wilhelm in Düsseldorf war.

Die Schwester der Agnese von Thye, Adolpha von Thye, hatte den Witwer Johann von Ascheberg geheiratet, der zuvor mit Meta von Nagel, der Tochter des Willbrand von Nagel verheiratet gewesen war. Aus der ersten Ehe waren Kinder hervorgegangen, unter anderen Frantz von Ascheberg. Frantz war also Stiefneffen der Agnese.

1590 gelang es der Agnese von Thye, inzwischen Hofmeisterin am Hofe des Herzogs Wilhelm in Düsseldorf, den Herzog dazu zu bewegen, der Witwe des Johann von Aldenbockum, den Pfandbesitz zu nehmen. Der Besitz ging an ihre eigene Person. Die Witwe Metta von Aldenbockum war, wie aus ihren Briefen hervorgeht, äußerst verbittert. Sie musste Bustede Hals über Kopf verlassen. Sie schreibt in einem Brief an den Herzog, dass sie als betrübte und verlassene Witwe gehofft hatte, in Gnaden dort gelassen zu werden.

Warum wurden in Düsseldorf diese Entscheidungen getroffen? Der Herzog war der Hofmeisterin Agnese von Thye sehr verbunden. Hinzu kamen eigenartige Vorgänge in der Hauptstadt. Herzog Wilhelm war regierungsunfähig. Sein Sohn Johann übernahm die Regierungsgeschäfte, verfiel aber im Januar 1590 in Tobsucht und Wahnsinn. In diesem Umfeld wurde der Agnese von Thye am 24.September 1590 der Lehnsbrief ausgestellt. Sie erhielt Bustede vom Herzog Wilhelm gegen eine Pfandsumme von 4311 Reichstalern und 4 Silbergroschen. Herzog Wilhelm von Berg starb Anfang 1592. Zur Erneuerung des Lehnsbriefes durch Johann von Berg musste Agnese noch einmal 1000 Gulden dazugeben. Es heißt in dem Dokument: „Tausend gulden zu dem pfandt schillingh“.

Das lässt mehrere Schlüsse zu: Persönliche Beziehungen waren entscheidend bei politischen Entscheidungen, die Zustände in Düsseldorf müssen chaotisch gewesen sein und der Hof war in arger Geldnot. Aber Agnese war bereit, diesen hohen Betrag zu zahlen.

Agnese von Thye heiratete ein drittes und ein viertes Mal. Sie wird Frau von Bönen, dann Frau von Velen. Ihr vierter Ehemann war Drost von Sassenberg. Am 18. Januar 1625 lässt sie ihr Testament niederschreiben, vielleicht im Burghaus in Sassenberg. Es heißt in der letzten Zeile: „… in meiner gewöhnlichen behaußung ufm thurme wast gelegen in der Schlaffkammern…“.

Verschiedene Verwandte und Bekannte werden bedacht. Die entscheidende Bestimmung legt fest: Bustede mit Zubehör geht an ihren Stiefneffen Frantz von Ascheberg, den Enkelsohn des Willbrand von Nagel.

Ein Jahr später, nach dem Tode der Agnese von Thye, wurde Frantz Pfandherr von Bustede. Der alte Familienbesitz war zurück. Die Schwestern Agnese und Adolpha hatten ihr Ziel erreicht, den Familienbesitz zurückzuerlangen.

Ab 1848 folgen die Wirren des 30-jährigen Krieges. Am Ende kehrt zwar Frieden ein, aber die Machtverhältnisse sind neu geregelt. Das Herzogtum einschließlich der Grafschaft Ravensberg ist brandenburgisch, die Entscheidungen werden in Berlin gefällt. Der Große Kurfürst nimmt dem Sohn des Frantz von Ascheberg die Burg Bustede und gibt sie am 6.11.1648 an seinen Rittmeister Wolff Ernst von Eller. Sie kannten sich aus Jugendtagen, sie waren in der Zeit des 30jährigen Krieges in den sicheren Niederlanden gemeinsam erzogen worden. Wolff Ernst von Eller bringt seine militärischen Fähigkeiten ein und ebnet Friedrich Wilhelm den Weg zur Macht.