Meilenrecht

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Erklärung

Bedeutung
Meilenrecht bedeutet das Vorrecht einer Stadt, innerhalb der Bannmeile (bis zu den Pfählen) im Interesse der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinde besondere rechtliche Regelungen zu treffen (Brau- und Schankgerechtigkeit, Marktzwang, Verbot bestimmter städtischer Handwerke, Friedensgebot). [1]


Beispiele
  • es hat eine iede saechsische stadt solches meilen-recht an und vor sich selbsten auß denen gemeinen saechsischen rechten [2]
  • das recht einer stadt, daß niemand in einer meil um die stadt brauen oder gewisse nahrung treiben darf [3]
  • die stad Marburg hat das meilenrecht[4]

Fußnoten

  1. Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch (DRW)
  2. Quelle: Mars-Mann, Georg: Kurtze jedoch gruendliche Nachricht von des saechsischen Meilen-Rechts : Uhrsprung und Eigenschafft (Leipzig 1674)
  3. Quelle: Frisch, Johann Leonhard: Teutsch-lateinisches Wörter-Buch
  4. Quelle: Estor, Johann Georg: [Bürgerliche Rechtsgelehrsamkeit der Teutschen] (1757)