Grundbuch
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Zur Begriffserklärung des Grundbuches und seiner rechtlichen Bedeutung wird an dieser Stelle lediglich auf die Erläuterungen in wikipedia verwiesen. [1]
Aufbau und Nutzung
Grundbuch
Bestandsverzeichnis
Abteilung I., II. und III.
Grundakte
Nutzungsmöglichkeiten
Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln