Notariatsurkunde
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Fast jeder kommt im Laufe seines Lebens irgendwann mit einem Notar in Berührung, die Zahl derer jedoch, die als Heimat- oder Familienforscher Notariatsurkunden für die private oder wissenschaftliche Forschung nutzt ist vergleichsweise gering. Vielleicht helfen nachfolgende Erläuterungen die Quelle "Notariatsurkunde" etwas ihrem Dornröschenschlaf zu entreissen.
Geschichtliche Entwicklung
Die Darstellung konzentriert sich bewußt im wesentlichen auf die Bestände ab 1798. In der vorhergehenden Zeit gab es je nach Herrschaft zwar bereits vergleichbare Entwicklungen. Doch nicht in dieser Ausprägung. Notare dokumentierten in erster Linie Verträge der Feudalherren und standen im wesentlichen in deren Dienst. Erst mit Aufhebung der Feudalstaaten im Zuge der Französischen Revolution wurde der Notar ein Berufsstand für alle Schichten der Bevölkerung.
Bis 1798 ist hier auf Schöffenbücher, Gerichts- oder Herrengedingprotokolle zurückzugreifen. Deren Ausprägung, Existenz und Qualität ist maßgeblich von dem jeweiligen Feudalherren abhängig innerhalb dessen Territorium sie aufgezeichnet wurden.
Notar
Ein Notar ist prinzipiell ein öffentlicher Schreiber (aus dem lat. notarius). Von der Grundausbildung Jurist tritt, z.B. im Berliner Raum, daher auch Konsequenterweise die Kombination eines Rechtsanwalts und Notars auf. Diese Form ist im Einzugsbereich der ehemals Französisch besetzten Rheinlande unbekannt. Die elementare Aufgabe eines Notars besteht in der Beglaubigung und Beurkundung von Rechtsgeschäften aller Art. Eine persönliche Handschrift oder Wertung, mit Ausnahme seiner beratenden Funktion in Fragen der Formulierung oder Ausgestaltung, unterbleibt.
Notariat
Das Notariat, lat. notariatus, eines durch den Justizminister bestallten Notars ist vergleichbar anderen Ämtern die einen Tätigkeitsbereich zugewiesen erhalten. Die Bestallung erfolgt innerhalb eines Oberlandgerichtsbezirkes und erlischt mit dem Tod, dass heisst, sie geht nicht automatisch auf einen potentiellen Nachkommen in der Kanzlei oder einen zu diesem Zweck in das Notariat aufgenommenen Geschäftspartner über. Hieraus resultieren Versetzungen über größere Entfernungen, siehe andere Staatsbedienstete.
Notariatsurkunden
Eine Notariatsurkunde als solches kann zu vielerlei persönlichen Zwecken aufgenommen werden. Bevollmächtigung der Geschwister im Krankheits- oder Auswanderungsfall. Aufsetzung eines Testaments, Inventar des Nachlasses, Verkauf des Grundbesitzes oder z.B. auch Gründung einer Gesellschaft. Nachstehend werden die möglichen Formen an Hand der in den Repertorien (Geschäftsbüchern) anzutreffenden Fachbegriffe vorgestellt.
Gesellschaftsverträge
Inventar
Lizitationen
Obligationen
Subhastationen
Kaufakte
Subrogationen
Eheverträge
Inventare
Testamente
Mobiliar- und Immobiliarverkäufe
Nutzungsmöglichkeiten
Literatur
Bewusst wird an dieser Stelle lediglich auf Literatur verwiesen, die Beispiele für die Nutzung der Quelle Notariatsurkunde aufzeigt:
- Christoph Bungartz. Ralf Gier. Peter Scheulen. Von der Eifel nach Amerika. Auswanderung im Gebiet der Oberahr 1840-1914. Euskirchen 2005. ISBN 3-935221-55-X. Die Hauptgrundlage der Dokumentation war die Auswertung der Notariatsbestände aller Notare des Bereiches Blankenheim. Dies in Kombination mit einer Durchsicht der Amtsblätter der Regierung Aachen und anderen einschlägigen Quellen.
- Ralf Gier. St. Claren - Ein Obstgut inmitten der Stadt. In: Am Römerturm. Zwei Jahrtausende eines Kölner Stadtviertels. Köln 2006. ISBN 3-927396-99-0. Zu der Ausarbeitung des Aufsatzes wurden sowohl Inventare, als auch Kaufverträge, Versteigerungsprotokolle, das Liegenschaftskataster, Handelsregister und Personalakten verwandt.
- Josef Mangold. Leben im Monschauer Land. Wohnen und Wirtschaften im Spiegel von Inventarverzeichnissen des 19. Jahrhunderts. Köln 1992. ISBN 3-7927-1306-3. Hr. Mangold verwendete insbesondere Inventare als Teilbestand dieser Quelle zum Beleg der Lebens- und Vermögensverhältnisse.