Landrichter

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Landrichter ludex ordinarius, iudex provinciae (lat.)

  • Ein Richter, Gaurichter, Kreisrichter, gleichzeitig Vorstand oder Beisitzer eines Landgerichts.
  • Sein Stellvertreter bzw. Statthalter der Sendgraf.
  • Bei den Schwaben allgemein der Statthalter bzw. Stellvetreter des Landrichters.

Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit.