Landrichter
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Landrichter ludex ordinarius, iudex provinciae (lat.)
- Ein Richter, Gaurichter, Kreisrichter, gleichzeitig Vorstand oder Beisitzer eines Landgerichts.
- Sein Stellvertreter bzw. Statthalter der Sendgraf.
- Bei den Schwaben allgemein der Statthalter bzw. Stellvetreter des Landrichters.
Der Landrichter war in der Regel adelig und besaß das erbliche Amt der hohen Gerichtsbarkeit.