AVB 1867-01-011

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Preußen-Flagge-Web.png preußisches Armee-Verordnungs-Blatt (AVB)
1867 Verordnung Nr. 11 Armee-Verordnungs-Blatt 1867/1

Signatur

Nr.1184/3.A.K.D.1.a.

Datum

03.04.1867

Titel

Betrifft das Erinnerungs-Kreuz pro 1866

Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 9. März cr. in Nr. 11 des Militair-Wochenblattes wird darauf aufmerksam gemacht, daß auch für diejenigen Personen, welche auf Grund der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 17. November pr. in Folge freiwilliger Theilnahme an der Pflege Verwundeter und Kranker Anspruch auf Verleihung des Erinnerungs-Kreuzes erheben, die betreffenden Listen ultimo dieses Monats hier abgeschlossen werden.

Zugleich wird hiermit bemerkt, daß selbst Personen, welche einen statutenmäßig begründeten Anspruch auf das Erinnerungs-Kreuz haben zur Anlegung desselben vor erfolgter Ueberweisung nicht befugt sind.

Berlin, den 19. Februar 1867
Königliches Staats-Ministerium
gez. Grf. v. Bismarck. Frhr. v. d. Heydt. v. Roon. Grf. v. Itzenplitz. v. Mühler. Grf. zur Lippe. v. Selchow. Grf. zu Eulenburg
Vorstehender Beschluß wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Berlin, den 3. April 1867
Kriegs-Ministerium
Im Auftrage
v. Podbielski

Nr.1184/3.A.K.D.1.a.