Majorenn
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majorenn
- Bedeutung
- volljährig, mündig [1]
In Kirchenbüchern vorkommend z.B. in Sterbeeinträgen im Zusammenhang mit den hinterlassenen Kindern des Verstorbenen (Beispiel aus dem Kirchenbuch der ev. Kirche in Gräfenhainichen, Sterbeeintrag Nr. 63 des Jahres 1840 in der Rubrik "Ob der Verstorbene verheirathet war, und Kinder hinterlaßen.": eine Wittwe, drei Töchter majorenn ist 1. Friederika, 2. Christina, und 3. Amalia Trobitzsch auch 7 Stiefkinder, als 2 Söhne u. 5 Töchter)
- Vergleiche
- minorenn
- ↑ Artikel majorenn im Deutschen Rechtswörterbuch