Schweiz

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Hierarchie

Regional > Schweiz

Einleitung

Lokalisierung des Staates Schweiz

Flagge

Fahne Staat Schweiz.png

Wappen

Wappen Staat Schweiz.png hier: Beschreibung des Wappens

Landesfarben

Allgemeine Information

hier: Beschreibung des Gebietes, Grenzen, Grösse, Bevölkerung usw.

Politische Einteilung

Karte Staat Schweiz.png

Kantone

  • Kanton Aargau (AG)
  • Halbkanton Appenzell Innerroden (AI)
  • Halbkanton Appenzell Ausserroden (AR)
  • Halbkanton Basel Land (BL)
  • Halbanton Basel Stadt (BS)
  • Kanton Bern (BE)
  • Kanton Freiburg (FR)
  • Kanton Genf (GE)
  • Kanton Glarus (GL)
  • Kanton Graubünden (GR)
  • Kanton Jura (JU)
  • Kanton Luzern (LU)
  • Kanton Solothurn (SO)
  • Kanton Neuenburg (NE)
  • Halbkanton Nidwalden (NW)
  • Halbkanton Obwalden (OW)
  • Kanton Schaffhausen (SH)
  • Kanton Schwyz (SZ)
  • Kanton St. Gallen (SG)
  • Kanton Tessin (TI)
  • Kanton Thurgau (TG)
  • Kanton Uri (UR)
  • Kanton Waadt (VD)
  • Kanton Wallis (VS)
  • Kanton Zug (ZG)
  • Kanton Zürich (ZH)

Kirchliche Einteilung

Geschichtlicher Abriss

Zeittafel

-58 v. Chr.

  • Kelten vom Stamm der Helvetier besiedeln das Mittelland.

58 v.Chr.-400

  • Römische Zeit.

5. Jh.

  • Germanen (Burgunder und Alemannen) leben in der Schweiz

6. Jh.

  • Die Schweiz ist Teil des fränkischen Königreiches.

bis 14. Jh.

  • Niedergang der kaiserlichen Macht.
  • Die Habsburger und das Haus Savoyen behrrschen weite Teil der Schweiz.

1291

  • Die Waldstätte Uri, Schwyz und Unterwalden gründen einen Bund.

14. Jh.

  • Weitere Orte treten dem Bündnis bei: Luzern 1332, Zürich 1351, Glarus und Zug 1352, Bern 1353.

1460

  • Gründung der ersten Schweizer Universität in Basel.

1481

  • Die Städte Freiburg und Solothurn treten der Eidgenossenschaft bei.

1499

  • Die Schweiz wird vom Heiligen Römischen Reich unabhängig.
  • Territoriale Erweiterung. Basel und Schaffhausen treten 1501 dem Bündnis der Eidgenossen bei. Appenzell 1513.

1515

  • Die Schweiz zieht sich von ihrer expansiven Politik zurück und erklärt ihre Neutralität.

1519

  • Die Reformation beginnt in Zürich.
  • Die Innerschweiz bleibt katholisch.

1648

  • Die Schweiz wird als neutraler Staat im Westfälischen Frieden anerkannt.

1798

  • Die Franzosen erobern die Schweiz. Die Alte Eidgenossenschaft geht unter.

1803

  • Neue Kantone werden aus ehemaligen Untertanengebieten gebildet und treten der Helvetischen Republik bei: Sankt Gallen, Graubünden, Thurgau, Tessin, Aargau und Waadt.

1815

  • Der Wiener Kongress stellt die Schweiz als Staatenbund wieder her und garantiert Unabhängigkeit und immerwährende Neutralität.
  • Die Kantone Genf, Wallis und Neuenburg treten dem Bündnis bei.

1847

  • Sonderbundskrieg: Die reformierten Orte unter General Dufour besiegen die katholischen Orte, die eine separatistische Liga gegründet hatten.

1848

  • Neue Bundesverfassung: Ein Kompromiss zwischen Zentralgewalt und kantonaler Selbständigkeit.
  • Industrialisierung des Landes, Eisenbahnbau, Entwicklung des Tourismus.

1864

  • Gründung des Internationales Komitees vom Roten Kreuz in Genf (IKRK). *Einführung der allgemeinen Schulpflicht.

1872-82

  • Bau der den Alpenkamm mit einem einzigen Tunnel querenden "Gotthardbahn".

1914-18 und 1939-45

  • Die Neutralität schützt das Land vor Kriegsereignissen

1971

  • Die Schweizer Männer stimmen dem Frauenstimmrecht zu.

1979

  • Ein neuer Kanton "Jura" entsteht.

1992

  • Die Schweizer lehnen die Mitgliedschaft zum Europäischen Wirtschaftsraum ab.

"Vorgänger Staaten"

Hier: Politische Zuordnungen ändern sich im Laufe der Zeit. Hier sind alle Zuordnungen aufzuführen, die vor der Jetztzeit dieses Land/Region betrafen.

"Historische Landschaften"

Hier: Im Volksmund sind vielfach Landschaften und Regionen (auch historische) bekannt (wie z. B. Schwarzwald"). Alle bekannten regionalen Landschaftsbezeichnungen sind hier aufzuführen.

Genealogische Besonderheiten

Heimatort

Jeder Schweizer Staatsangehöriger ist Bürger der Schweiz, eines Kantons und einer Ortschaft, der Heimatgemeinde. Dies ist vergleichbar mit den früheren Stadtbürgern.

Geburt, Hochzeit, Tod werden zwar am Wohnort der Schweizer erfasst. Sie werden aber zugleich in der Heimatgemeinde registriert. Die Heimatgemeinde führt die Familienregister! In der Wohngmeinde hinterlegt man für die Dauer seines Aufenthaltes seinen Heimatschein. Dadurch erleichtert sich die genealogische Forschung, weil, sobald die Heimatgemeinde bekannt ist, sich die wichtigsten genealogischen Unterlagen am selben Ort resp. Staatsarchiv befinden.

Genealogische und historische Gesellschaften

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Genealogische Gesellschaften

Historische Gesellschaften

Genealogische und historische Urkunden

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Bibliographie

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Genealogische Werke

  • Familiennamenbuch der Schweiz

Historische Werke

Weitere Literatur

Ortslexika und Karten

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Ortslexika

Karten

Archive und Bibliotheken

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Archive

Bibliotheken

LDS/FHC

Verschiedenes

Regionale Verlage und Buchhändler

Berufsgenealogen

Heimat- und Volkskunde

Auswanderungen

Berufe

Etymologie und Sprache

Kalender

Internetlinks

Offizielle Internetseiten

Genealogische Internetseiten

Weitere Internetseiten

  • Artikel Schweiz der deutschen Wikipedia