Juden- und Dissidentenregister in Westfalen und Lippe
Juden- und Dissidentenregister in Westfalen und Lippe[1]
Das Interesse des Staates am Personenstand erstreckte sich im 19. Jahrhundert zunehmend auch auf nicht-christliche bzw. nicht den Amtskirchen angehörende Personen, insbesondere Juden, Dissidenten und Quäkern. Die Einführung von Judenregistern variierte von Territorium zu Territorium: Im französischen Königreich Westphalen wurden für Juden gesonderte Zivilstandsregister geführt, im Großherzogtum Berg nicht. Im Bereich des zum Großherzogtum Hessen gehörenden ehemaligen kurkölnischen Herzogtums Westfalen galt die Verordnung von 1804, wonach die Pfarrer gesonderte Judenregister zu führen hatten. In Lippe wurde dies 1809 angeordnet. Auch in der preußischen Zeit ab 1815 war die Führung von Judenregistern unterschiedlich, bis 1822 und 1847 Regelungen zur einheitlichen Führung von Judenregistern getroffen wurden. Demnach mussten die Register der Juden an die Gerichte abgegeben werden. Ähnliches galt ab 1847 für Quäker und Dissidenten (»geduldete Religionsgemeinschaften«). Mit der Einführung des Standesamtswesens und der Personenstandsgesetze im Jahr 1874/75 endete die nach Konfessionen getrennte Registerführung.
Die Juden- und Dissidentenregister im Bestand des Personenstandsarchivs Westfalen-Lippe in Detmold[1]
- Bestand
- ca. 900 Juden- und Dissidentenregister sowie Belegakten
- Überlieferungsform
- Originalbücher, Zweitschriften, digitalisiert für die Edition Detmold
- Laufzeit
- (1801), 1808 – 1874
- Bestandssignaturen
- Regierungsbezirk Arnsberg - P5
- Regierungsbezirk Detmold - P2
- Regierungsbezirk Münster - P8