St. Georg (Dreiborn)

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Die Taufbücher Dreiborn begannen 1660, die Sterbebücher 1738. Da Dreiborn nur ein Rektorat war, fanden Eheschließungen in der Pfarrei Olef statt. Die Heiratsbücher von Olef beginnen 1708 und enden für Dreiborn 1804. Die Rektoratspfarrei umfasst nach wie vor nur das Dorf Dreiborn und den Ort Berescheid. Ein Teil gehörte zur Herrschaft Dreiborn, einer Unterherrschaft des Hzm. Jülich und der andere Teil gehörte zur Grafschaft Schleiden, die ab 1714 zur Provinz Luxemburg der österreichischen Niederlande gehörte. Der Rektor war Benefiziat in Pissenheim.

1738 wird von Pastor Johann Heinrich Heinen (1727 - 1742) ein neues Kirchenbuch angelegt. Das kleine, recht quadratische Buch beinhalt die Taufen und Sterbefälle 1738 - 1770. Die Rektoren Heinen, Neissen, Veith und Michael Riehm führen das Buch sehr gewissenhaft, wodurch man schon recht gut forschen kann. Da die Heiratsregister von Olef ebenfalls gut geführt wurden, sind die Familien leicht zu erforschen. 1770 musste das Buch geschlossen werden. Rektor Joseph Alois Conrad Herten (1768 - 1814) wurde durch den Erlass des Kurfürsten Karl Theodor von der Pfalz vom 18.11.1769 gezwungen, das Buch zu schließen.

Zum 01.01.1770 legte Rektor Herten neue Kirchenbücher an. BA 435 ist das Sterbebuch 1770 - 1779, bzw 1798 und BA 436 das Taufbuch. Die geforderten Duplikate sind nicht erhalten. Beide Bücher wurden nach dem Erlass von 1769 geführt. In beiden Büchern wurde der Erlass eingeheftet. Die Bücher sind aber nur bis zum 01.01.1779 verbindlich.

Kaiserin Maria Theresia reformierte mit einem Edikt vom 06.08.1778 die Registerführung in ihren Landen. Also musste Rektor Herten wiederum für den Schleidener Teil seiner Rektorats- pfarrei separate Bücher führen. Ebenso mussten nach dem Erlass Duplikate für jedes Jahr angelegt werden. Das Sterbebuch BA 434 beinhaltet also die Sterbefälle der Schleidener Seite Dreiborns 1779 - 1818. Die Sterbefälle, die hier eingetragen wurden sind nur bis 1793 in den Duplikaten zu finden. Genauso verhält es sich mit den Taufen im Taufbuch BA 433. Ab dem 01.01.1779 sind die Taufen und Sterbefällen der beiden Dorfhälften in getrennten Registern überliefert. Das Edikt der Kaiserin hat Rektor Herten in die Register geheftet.

Die geforderten Duplikate sind nur bis zur Besetzung durch die Franzosen 1793 geführt worden. LA 10-01 bis LA 10-13 beschreiben immer nur einzelne Jahrgänge. Die Einträge sind aber genauer wie be den beiden Büchern BA 433 und 434. So haben die Anwesenden bei Taufen unterschreiben müssen, die Sterbestunde wurde überliefert und alles ist in Deutsch verfasst.

1798 wurden die Register der Dreiborner Seite geschlossen und die Register mussten an die Mairie abgegeben werden. Rektor Herten hat die Bücher der Schleidener Seite nicht abgegeben. Man verbot sogar das Führen der Register. Er hat es aber trotzdem getan, wie er später schreibt.

Die Grafschaft Schleiden wurde schon 1795 von Frankreich annektiert. Die Herrschaft Dreiborn kam erst 1797, bzw offiziell 1801 an Frankreich. Daher kam die Schleidener Seite zur Mairie Wollseifen im Departement de l´Ourthe. Der Sitz des Praefecten war Lüttich. Die Dreiborner Seite wurde mit Berescheid, Ettelscheid, Anstois, Herhahn, Morsbach (die Hälfte) Nierfeld, Olef und Scheuren eine eigene Mairie im Departement de la Roer. Der Sitz des Praefekten war Aachen. Die Zivilstandesämter nahmen am 22.09.1798 ihre Arbeit auf.

Von 1802 bis 1821 gehörte Dreiborn zum Bistum Aachen, das keinen Einfluss auf die Register hatte. Die kirchlichen Register fehlen also für die dreiborner Seite TS 1798 - 1814, für beide Seiten fehlen die Trauungen in Olef 1804 bis 1814. Die Sterbeurkunden fehlen in den Zivilstandsregistern Dreiborn für das Jahr VII (1798 - 1799) der franz. Republik.

1814 wurde Dreiborn sebstständig. Erster Pastor wird Markus Longartz (1814 - 1825). Er legt neue Register an und erst nachdem die alten Register (BA 433 und 434) im Jahre 1818 ge- schlossen wurden, sind seit 1779 wieder alle Dreiborner in einem Register beurkundet. 1819 wird die Bürgermeisterei Wollseifen mit Dreiborn vereinigt. Es sind 1819 zusammen 2513 Personen in 514 Häusern. Das erste Kirchenbuch wird bis 1851 benutzt. Johann Isaak Lambert Anton Thyssen (1830 - 1855) schreibt viele Einzelheiten ins Kirchenbuch. So auch über den Verkauf des Armengutes bei Wormersdorf oder die Gebühren bei Beerdigungen sowie die Entwicklung von Neudorf/ Erkensruhr. Aber das älteste Taufbuch von 1660 ff und die ältesten Register von Wollseifen 1658 ff gingen beim Brand der Bürgermeisterei 1849 verloren. 1842 wurde in den Kirchenbüchern das Namensverzeichnis erstellt, so sie sich im Bürgermeisteramt befanden.

Die nachfolgenden Bücher sind sehr gewissenhaft geführt. Man hat teilweise die Einträge durch Vordrucke vereinfacht. Die nachfolgenden Bücher beginnen also TH 1851 - 1902. Das Sterbebuch 1851 ff wurde weitaus länger gebraucht.

Pastor Dr. Klein (1938 - 1950) schreibt, dass zur Zeit Napoleons die Kichenbücher zur Bürgermeisterei abgegebend werden mussten. Dort lagerten sie 1939 ( daher BA im Bestand des PSA). Er habe sie, um der Vernichtung zu entgehen auf seine Kosten in Duisburg / Hamborn kopieren lassen. Auch habe er, bevor die "Hitler- Banditen" das Dorf am 06.10.1944 evakuierten, das ganze Pfarrarchiv im Keller seines Elternhauses in Kommern einmauern lassen, ansonsten währe es zweifelsfrei der Vernichtung anheim gefallen.

Alle Kirchenbücher ab 1738 sind verkartet. Dabei wurden auch für die Zeit 1798 - 1815 die Heirats- und Sterbeurkunden aus Zivilstandesamt Dreiborn/ Departement de la Roer bearbeitet. Die Verkartung befindet sich im Besitz der kath. Kirche.