Magistrat

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Amtssprache


1.Bedeutung
Magistrāt, Stadtrat, Stadtverwaltung als Obrigkeit, Stadtrat als Kollektiv, das Ratskollegium [1]
2.Bedeutung
die einem Magistrat angehörende Amtsperson

Fußnoten

  1. Quelle: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart (Leipzig 1793-1800)