Amtsblatt G 1859 No.47 Verord.335

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  • 8.11.1859, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.47, Verordnung No.335
Die Bildung eines besonderen Gemeinde-Bezirks Glodowen
Durch die Allerhöchste Kabinetsordre vom 21sten d. M. ist genehmigt worden, daß aus folgenden, im Kreise Sensburg belegenen Besitzungen:
1. Adlig Glodowen, 2. Köllmisch Glodowen und 3. Willamowen
ein besonderer Gemeinde-Bezirk unter dem Namen Glodowen gebildet wird, was wir hiermit bekannt machen. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, Nr.47, Verordnung Nr.335, S.247 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums