Weistum
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Weistum
Weistum
- Ableitung von "weise" = viel wissend, mehr Erkenntniß als andere besitzend
- Bedeutung
- Weistum, im Mittelalter regelmäßig von Sprechern der Orts- oder Gerichtsgemeinde mündlich gegebene Erklärung über bestehendes Recht. Solche Weistümer wurden schon früh in einzelnen Fällen, in Masse seit dem 14. Jahrh. ausgezeichnet und enthalten oft sehr alte Rechtssatzungen und Rechtsgebräuche. Eine Sammlung der deutschen »Weistümer« veranstaltete Jacob Grimm, eine Sammlung österreichischer Weistümer die kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien, der Weistümer der Rheinprovinz die Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde (Bonn 1900). [1]
Beispiel
- Weisthümer. Dieterich’sche Buchhandlung, Göttingen
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 1, 1840
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 2, 1841
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 3, 1842
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 4, 1863
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 5, 1866
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 6, 1869
- Weisthümer gesammelt von Jacob Grimm Theil 7, 1878
Fußnoten
- ↑ Quelle: Meyers Großes Konversationslexikon. Leipzig und Wien 1905-1909