Weistum

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Weistum

  • Ableitung von "weise" = viel wissend, mehr Erkenntniß als andere besitzend


Bedeutung
Weistum, im Mittelalter regelmäßig von Sprechern der Orts- oder Gerichtsgemeinde mündlich gegebene Erklärung über bestehendes Recht. Solche Weistümer wurden schon früh in einzelnen Fällen, in Masse seit dem 14. Jahrh. ausgezeichnet und enthalten oft sehr alte Rechtssatzungen und Rechtsgebräuche. Eine Sammlung der deutschen »Weistümer« veranstaltete Jacob Grimm, eine Sammlung österreichischer Weistümer die kaiserliche Akademie der Wissenschaften in Wien, der Weistümer der Rheinprovinz die Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde (Bonn 1900). [1]

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Meyers Großes Konversationslexikon. Leipzig und Wien 1905-1909