Amtsblatt G 1859 No.12 Verord.82
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- 3.3.1859, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1859, No.12, Verordnung No.82
- Die Erhebung des Gutes Scheuba zu einem selbständigen Gutsbezirke
- Das im Kreis Lötzen belegene Gut Scheuba ist durch die Allerhöchste Ordre vom 11ten Dezember v. J.
zu einem selbstständigen Gutsbezirke erklärt worden, was hiermit bekannt gemacht wird. [1]