Amtsblatt G 1857 No.50 Verord.382

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  • 28.11.1857, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, No.50, Verordnung 382
Die Vereinigung einiger Güter und Grundstücke zu gemeinschaftlichen Kommunalverbänden betreffend
Auf Grund des Gesetzes vom 14 April 1856 (Nr.4414) sind zu gemeinschaftlichen Kommunal_Verbänden vereinigt:
1. im Kreise Gumbinnen: das im Szirgupöner Kirchspiele belegene Gut Grünwalde mit der Dorfgemeinde Jodzuhnen,
ferner: das Kruggrundstück Perkallen mit dem Gutsbezirk Perkallen;
2. im Kreise Angerburg: die mit dem Gasthofe Hotel de Vibourg bebaute, von der Skallischer Forst abgezweigte Parzelle
von 41 Morgen, 71 Ruthen mit dem köllmischen Gute Grünhöfchen;
3. im Kreis Niederung: das Kruggrundstück Berkelskrug mit der Dorfsgemeinde Meßehnen;
4. im Kreise Pillkallen: das Erbpachtsgut Klein Bagdohnen mit der Dorfgemeinde Groß Bagdohnen;
was zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1857, Nr.50, Verord. 382, S.316 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums