Amtsblatt G 1873 No.36 Verord.595

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  • 28.8.1873, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1873, No.36, Verordnung No.596
Se. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Odre vom 13. d.M. auf Grund des Gesetzes vom
14.April 1856 -§1- zugenehmigen geruht, daß
1) das Vorwerk Salzwedel im Kreise Oletzko unter Abtrennung von dem Gutsbezirke Drosdowen,
2) das Vorwerk Buttken in demselben Kreise unter Abtrennung von dem Gutsbezirke Bialla,
zu selbstständigen Gutsbezirken erklärt werden. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1873, Nr.36, Verordnung Nr.596, S.278 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums