Niegripp

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Hierarchie :

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Sachsen-Anhalt > Landkreis Jerichower Land > Burg > Niegripp

Einleitung

Allgemeine Information

Einwohner: ca

Politische Einteilung

  • Niegripp ist ein Ortsteil von Burg.
  • Der Gutsbezirk Niegripp wurde 1925 auf Antrag des Landeskulturamtes Merseburg aufgelöst, in dem er aufgetielt wurde.
    • Im Rahmen der Zusammenlegungssache Niegripp gab es ein Umlegungsverfahren - Parzellen wurden vom Gutsbezirk Niegripp, Gemeindebezirk Schartau, Gemeindebezirk Hohenwarthe, Gutsbezirk Detershagen abgetrennt und mit dem Gemeindebezirk Niegripp vereinigt worden. Trennstücke wurden vom Gemeindebezirk Niegripp abgetrennt und mit den Gemeinden Schartau, Hohenwarthe und Gutsbezirk Detershagen vereinigt wurden. Burg b. M. 9.1.1925.[1]
    • Am 31. Juli 1925 wurde im Rahmen der Zusammenlegungssache Niegripp
      1. die Parzellen Nr. 1447/1, 2, 1448/22, 1450/28, 1424/73, 1426/73, 1427/74, 75, 1218/76 des Kartenblattes 29 in Größe von zusammen 3,2135 ha von dem Stadtbezirke Burg abgetrennt und mit dem Gemeindebezirke Niegripp vereinigt werden,
      2. die Parzelle Nr. 357 des Kartenblattes 6 in Größe von 1,4106 ha von dem Gemeindebezirke Niegripp abgetrennt und mit dem Stadtbezirke Burg vereinigt wird. …
      Die Umgemeindungen infolge der Zusammenlegungssache von Niegripp sind damit restlos erledigt. Die früher zum Gutsbezirke Niegripp gehörigen Grundstücke sind sämtlich in die benachbarten Gemeinde- und Gutsbezirke eingemeindet worden, sodaß nunmehr kein Gutsbezirk Niegripp mehr besteht.[2]

Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Evangelische Kirchen

Infos + Kontakt:
Kirchenkreis: Elbe-Fläming

Katholische Kirchen

Geschichte

Genealogische und historische Quellen

Genealogische Urkunden

Internet-Links

Offizielle Internetseite(n) von Niegripp

http://www.stadt-burg.de/

Weitere Internetseiten

Zufallsfunde

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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>NIEIPPJO52VG</gov>

  1. Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg, 1925, S. 14 Nr. 47
  2. Amtsblatt der Regierung zu Magdeburg, 1925, S. 181 Nr. 635