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Domänenamt Uszpiaunen
- 1776: Das Domänenamt Kussen wurde 1732 gegründet und hatte seinen Sitz im Vorwerk Kussen. [1] [2]
- Die Domänenämter hatten auch die Gerichtsbarkeit über die königlichen Amtseinsassen, Kölmer und Freien, die den Domänenamtern 1725 verliehen wurde. Da das Domämenamt Kussen zu klein für ein eigenes Domänen-Justiz-Amt war, wurde es dem Domänen-Justiz-Amt Gumbinnen zugeschlagen. [3]
- Das Domänenamt Kussen bestand aus 2 Vorwerken und 26 Dörfern wie folgt: [2]:
- Baltadonen, Bludszen, Budupöhnen, Dauden, Draugupöhnen, Gönischken, Kiggen, Amtsvorwerk Meschkuppen, Mingstimmehlen, Mingstimmen, Pritzkehmen, Schackeln, Spullen, Urblaucken, Wittgirren
- 1809: Friedrich Wilhelm I. erließ die Verordnung vom 18.August 1713 über die Unveräußerlichkeit der Domänen, diese wurde von Friedrich Wilhelm III. mit dem Edikt von 1809 aufgehoben. So konnte, die durch den napoleonischen Krieg geleerte Staatskasse des Königreiches, durch den Verkauf und Verpachtung von Domänenämter und Domänen wieder gefüllt werden.
- 1819: Mit der Verfügung vom 8.12.1819 wurden im Regierungsbezirk Gumbinnen die Domänen-Ämter zum 31.12.1819 aufgelöst, an ihrer Stelle traten die Kreiskassen, die ihren Sitz in den jeweiligen Kreisen hatten. [4]
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- ↑ Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.315-319
- ↑ 2,0 2,1 Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.34 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ Goldbeck, Johann Friedrich, Vollständige Topographie vom Ost-Cammer-Departement,1785, II.Hauptwerk, S.56 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ Historisch-comparative Geographie von Preussen,Dr. Max Toeppen, Gotha 1858,S.382-386