Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/134
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Nr. 22.
Zu Artikel 14.
Zu Artikel 15.
Zu Artikel 17.
Zu Artikel 18.
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895 | |
<<<Vorherige Seite [133] |
Nächste Seite>>> [135] |
Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
Im 2. Absatz desselben werden die Worte:
- "spätestens bis zum 1. Juli"
- "spätestens bis zum 1. Juli"
durch die Worte:
- "binnen der in derselben festgesetzten Frist, welche mindestens 4 Wochen betragen soll",
- "binnen der in derselben festgesetzten Frist, welche mindestens 4 Wochen betragen soll",
ersetzt; weiter sind am Schlusse dieses Absatzes noch die Worte beizufügen:
- "Auch kann die Erklärung direkt bei dem einschlägigen Steuerkommissariat eingeliefert werden."
- "Auch kann die Erklärung direkt bei dem einschlägigen Steuerkommissariat eingeliefert werden."
Im 4. Absatz obigen Artikels sind die Worte:
- "innerhalb der oben genannten Frist"
- "innerhalb der oben genannten Frist"
zu streichen, sowie die Frist von "4 Wochen" in eine solche von "14 Tagen" abzuändern.
Als 5. Absatz des Artikels 14 ist zu setzen:
- "Diese Frist ist in geeigneten Fällen durch den Vorsitzenden bis auf vier Wochen zu erstrecken."
Im 2. Absatz desselben ist die Frist von "4 Wochen" auf eine solche von "14 Tagen" zu ermäßigen.
Als 3. Absatz des Artikels 15 ist zu setzen:
- "Auch diese Frist ist in geeigneten Fällen durch den Vorsitzenden bis auf vier Wochen zu erstrecken."
Am Schlusse dieses Artikels ist statt "Heutigen" das Datum des neuen Einkommensteuergesetzes zu setzen.
Im 2. Absatz desselben finden folgende Abänderungen statt:
1) | Zwischen den Worten "Verpflichteten" und "zur Aufklärung" wird eingeschaltet: "unter Mittheilung der Gründe der Beanstandung"; | |
2) | an Stelle der Worte "kurzen Frist" ist zu setzen: "Frist von 2 Wochen, welche von dem Vorsitzenden im Bedürfnißfall auf 4 Wochen erstreckt werden kann"; | |
3) | zwischen den Worten "verlangen." und "Mit" ist einzufügen: "Auf Wunsch des Deklaranten können diese Vernehmungen durch den Steuerkommissär oder durch ein bevollmächtigtes Mitglied der Veranlagungskommission allein unter Aufstellung eines beiderseits zu unterschreibenden Protokolls vorgenommen werden." |