Amtsblatt G 1872 No.30 Verord.456

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  • 19.7.1872, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1872, No.30, Verordnung No.456
Sr. Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 29.Mai c. zu genehmigen geruht, daß die Besitzung Jodupönen, Kreises Goldap, mit eimem Flächeninhalte von circa 181 Hektaren von dem Guts- und Polizeibezirke des Forstreviers Nassawen abgetrennt, zu einem selbständigenGutsbezirk erhoben und dem Polizeibezirke der Domainen-Polizei-Verwaltung Adlersfelde überwiesen wird.
[1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1872, Nr.30, Verordnung Nr.456, S.203 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums