Amtsblatt G 1872 No.26 Verord.395

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  • 27.5.1872, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1872, No.26, Verordnung No.395
Auf Grunddes $.1 aliena 4 des Gesetzes vom 14.April 1856 ist Seitens des Herrn Ober-Präsidenten der Provinz genehmigt worden, daß das
katholische Kirchen- Etablissement Riedelsberg nebst der Witwe Riedel gehörigen Waldfläche im Gesamtflächen-Inhalte von 41,8 Morgen
von dem Guts- und Polizeibezirke der Königlichen Oberförsterei Jura abgetrennt und mit dem Guts- und Polizeibezirke Adlig Wischwill vereinigt wird. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1872, Nr.25, Verordnung Nr.395, S.172 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums