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- 18.8.1869, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.33, Verordnung No.461
- Mit Bezug auf unsere Amtsblatts-Bekanntmachung vom 2. v .Mts. No.378 worin angegeben, zu welchem Forst-Inspektions-Bezirken die in den Königlichen Forsten des hiesigen Regierungs-Bezirkes eingerichteten 36 Oberförstereien gehören, bringen wir noch Folgendes zur öffentlichen Kenntniß:
- Die Oberförstereien Grondowken, Barannen, Skallischen, Brödlauken,Padrojen, Weßkallen Schorellen, Dingken und Jbenhorst sind ihrem Flächen-Inhalte nach unverändert geblieben.
- Dagegen umfaßt fortan:
- 1. die Oberförsterei Wolfsbruch die Schutzbezirke Bärenbruch, Eichental (Schiast), Wolfsbruch und Bialibrzcgi;
- 2. die Oberförsterei Kullik die Schutzbezirke Zymna, Jegliak, Usczanny und Wondollek (neu eingerichtet);
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Fußnoten