Amtsblatt G 1869 No.28 Verord.378
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- 18.10.1869, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.43, Verordnung No.594
- Durch Theilung der Forstreviere Borken und Rothebude, ist ein neues Forstrevier Heydtwalde gebildet worden, welches die Beläufe Budßisken, Theerofen, Borreck, Grodßisko, Teufelsberg und Hegewald umfaßt und dessen Revier-Verwalter seinen Wohnsitz in Budßisken angewiesen erhalten hat. Die Oberförsterstelle qu. ist vm 1. d. Mts. an den Oberförster-Candidaten Wohlfromm verliehen worden. Die Forstkasse des Reviers ist zu Benkheim. [1]