Amtsblatt G 1869 No.43 Verord.594

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  • 18.10.1869, Gumbinnen: Amtsblatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, No.43, Verordnung No.594
Durch theilung der Forstreviere Borken und Rothebude, ist ein neues Forstrevier Heydtwalde gebildet worden, welches die Beläufe Budzisken, Theerofen, Borreck Grodßisko, Teuels und hegewald umfaßt und dessen Revier-Verwalter seinen Wohnsitz in Budßisken angewiesen erhalten hat. Die Oberförsterstelle qu. ist vm 1. d.M.ts. an denOberförster-Candidaten Wohlfromm verliehen worden. Die Forstkasse des Reviers ist zu Benkheim. [1]
  1. Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Gumbinnen, 1869, Nr.43, Verordnung Nr.594, S.271 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums