Arbitrium

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Arbitrium

  • Arbitrium bedeutet vor 1892 freies - billiges - richterliches - Ermessen, Schätzung, Gutachten; Schiedsspruch. Sühneversuch, Güteversuch.
    • Quelle: Bruns, Karl "Die Amtssprache" (1892)

Arbiter, Arbitrator

  • Arbiter, Arbitrator ist ein Schiedsmann, den die Kaufleute auch einen "guten Mann" nennen, wird bei entstandenen Streitigkeiten erwählt, dessen Ausspruch (Urteil) sie sich zur Vermeidung schwerer Prozesse unterwerfen.
    • Quelle: "Nützliches Handlungs-Wörter-Buch", Verleger: Johann Leopold Montag, Regensburg (1768)