Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr/011

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Mitteilungen aus der Geschichte von Rüppurr
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auf Befehl des Markgrafen Ernst Fr. v. Baden 1594 ist zu lesen: Zu Rüppurr hat es keine Pfarrei gehabt, sondern es ist Filial von Ettlingen und es haben von altersher die Einwohner des Dorfes ihr Pfarrecht zu Ettlingen gesucht und empfangen, auch ihre Totenfeier und Leiblag daselbst gehabt. – Die Martinskirche in Ettlingen wird schon 900 in Weißenburg'schen Urkunden erwähnt; 1245 ging das Patronatsrecht der Kirche in Ettlingen vom Kloster Weißenburg auf Baden über und wurde von diesem 1246 dem Kloster Lichtental verliehen, samt den dazugehörigen Pfarreien, auch Rüppurr.

      Da Lichtental zu dem Bistum Speier gehörte, kam es, daß 1265 den 16. Oktober der Propst Gerhard von St. German in Speier urkundet über eine Einigung zwischen dem Dekan Rudolf in Ettlingen und zwischen der Gemeinde daselbst wegen des Heuzehnten, wonach die Gemeinde für diesen Zehnten dem Dekan einen Allmendteil im Bruch gegen Weiler zuweist und von Ober-Rüppurr 5 β ₰, vom Ritter Sifried von Unter-Rüppurr 3 β ₰ jährlich auf Johannes des Täufers Geburt. (ObRh. 7, 201.) Das Kloster bekommt von Rüppurr noch mehr. 1290 im April übergibt Graf Heinrich von Eberstein, aus Verehrung der glorreichen Jungfrau und auf Bitten des Edlen Albert Hacke von Hoheneck und des Heinrich Troscheler, dessen Schwiegersohn Heinrich de Ribur ist, 2 Teile des großen und kleinen Zehnten in beiden Rüppurr und dortiger Gemarkung, die Albert von dem Grafen zu Lehen trug und Albert dem Troscheler wieder zu Lehen gegeben hatte, dem Kloster Lichtental, an das Albert diese Zehntanteile für 60 lb ₰, verkauft hatte – also wieder Geldnot – als Schenkung unter Lebenden. (7, 222.) 1340 den 4. Februar vergleicht sich die Äbtissin Agnes und der Konvent zu Lichtental mit Herburg, der Witwe des † Bürgers Heinrich Weiß zu Ettlingen wegen der Kleinzehnten zu Ettlingen, Durlach und Rüppurr (7,465). –

      1348, den 29. November erklären die Markgrafen Hermann IX. und die Brüder Friedrich III. und Rudolf V. von Baden, unter Bürg- schaft ihrer Vettern, der Grafen Heinrich und Wilhelm von Neu- Eberstein und ihrer Dienstmannen Arnold Pfau von Rüppurr und Ottmann von Seebach, daß sie ihre Schwester und Base, die Äbtissin Agnes und den Konvent von Lichtental (Beuern) in dem Besitzstand ihrer Güter und Rechte sichern, schirmen und schützen und selbst in keiner Weise benachteiligen wollen (Rh. 8, 91). Dadurch war das Kloster und sein Besitz auch in Rüppurr gesichert, soweit es in der Macht der Beteiligten lag. –

      1351, 24. Juni entschieden der Domdechant in Rothenfels, Bechtold Boßler, der Kaplan zu Neu-Eberstein und die Pfarrer zu Baden, Elchesheim und Michelbach als Kommissäre zwischen dem Kloster Lichtental einerseits und den Edelleuten Pfau und Heinrich von