Die Kirchenbücher in Baden (1957)/21
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Die Kirchenbücher in Baden (1957) | |
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Daubensand gehörte als linksrheinische Neusiedlung Schweizer Bauern, von der gemeinsamen Ortsherrschaft v. Ratsamhausen gerufen, von 1704–1796 zu Nonnenweier. Hier bestand 1724–96 eine reformierte Pfarrei, die auch von den Reformierten aus Lahr, Dinglingen und aus der elsässischen Nachbarschaft besucht wurde[1].
Illingen, heute Filial von Elchesheim, war bis 1734 Filial der elsäss. Pfarrei Mothern[2].
Die fünf Rieddörfer Plittersdorf, Ottersdorf, Wintersdorf, Dunhausen und Muffenheim (die beiden letzteren ausgegangen) gehörten zur Urpfarrei Selz (Abtei), ehemals ein fränkisches Königsgut. Die Pfarrei Selz umfaßte 14 Dörfer rechts und links des Rheins, die zum Gottesdienst über den Strom mußten, bis um 1500 in Ottersdorf vom Kloster eine Pfarrei für die fünf Dörfer errichtet wurde. Es bestanden aber bis ins 19. Jhdt mancherlei Beziehungen der Gemeinden und der Bevölkerung weiter[3].
Iffezheim hatte Beziehungen zur elsässischen Gemeinde Beinheim, Steinmauern zu Münchhausen, Kappel a. Rh. und Rust zu Rheinau.
Gleiche Beziehungen bestanden zwischen einigen nach Norden anschließenden badischen Orten zu linksrheinisch-pfälzischen Pfarreien, die deshalb hier mitaufgeführt werden:
Neuburgweier, bis 1939 Filial von Mörsch, gehörte bis Anfang des I9.Jhdts zum pfälzischen Neuburg und teilte dessen Schicksale (siehe unter Neuburgweier).
Dettenheim, seit 1813 als Karlsdorf weiter landeinwärts neuentstanden, gehörte zu den pfälzischen Pfarreien Hördt und Germersheim (siehe unter Dettenheim und Karlsdorf).
Daxlanden, heute Ortstei1 von Karlsruhe, hatte alte Beziehungen zum pfälzischen Hagenbach[4].
Die Entwicklung der elsässischen KB und ebenso die der Zivil-Standesbücher im Elsaß ist von der badischen Eamilienforschung zu beachten. Die ältesten KB sind die evgl von Rappoltsweiler (1522), Straßburg (1525), Barr und Mittelsweiler (1559), die kath von Sondersdorf und Tagsdorf (beide bei Altkirch, 1540), dazu ein To des Münsters in Kolmar (1544). Meist setzen die kath KB später ein, die oben erwähnten bischöflichen Erlasse von Speyer (1582), Basel (1583) und Straßburg (1586) haben in den elsässischen Teilen dieser Diözesen offenbar nur geringe Auswirkung gefunden. 1670 wurden erneut im Bistum Straßburg, zu dem mehr als die Hälfte des Elsaß gehörte, Tauf-, Firm-, Ehe- und Totenbuch angeordnet. Nach der französischen Besitznahme des Landes dehnte 1685 eine königliche Ordonnanz die staatliche Vorschrift über Doppelführung der KB auch im Elsaß auf beide Bekenntnisse aus, doch unterblieb diese zunächst, weil im Elsaß durch den Fortbestand der alten deutschen Gerichtsverfassung bis Ende des 18.Jahrhunderts die „königlichen Gerichte“ fehlten, denen in Frankreich die alljährliche