Marktschiffer

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 21. August 2006, 12:41 Uhr von Baumbuwegen (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Berufsbezeichnung

Bedeutung: obrigkeitlich konzessionierter Betreiber eines Marktschiffes, d.i. ein von der Landesherrschaft eingerichtetes und verliehenes Transportmittel für Marktbesucher und den Warenverkehr auf Wasserstraßen, das unter besonderem Friedensschutz steht; auch das darauf bezogene Recht.

weitere Schreibweisen: Markschiffer, Marck-Schiffer, Marckschieffer

Quelle: Deutsches Rechtswörterbuch, Online-Wörterbuch, ein Projekt der Uni Heidelberg: http://www.deutsches-rechtswoerterbuch.de/