Altfrau
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Berufsbezeichnung
- 1.Bedeutung
- Aufseherin über die Mägde [1]
- 2.Bedeutung in der Grafschaft Tecklenburg und Herrschaft Rheda
- die Altfrau war das, was wir später aus hochherrschaftlichen Häusern als Haushälterin oder Hausdame kennen. Sie war die Oberaufseherin über den Haushalt und vor allem auch über die weiblichen Dienstboten.
- 1669 Dispens von der Proklamation für den Konduktor zu Hornoldendorf und die Altfrau des Herrn von Hammerstein
- vgl.
- auch Ausgeber, Ausgeberin, Beschließerin, Amtsschließerin,
- ↑ Gerholz, Heinrich: Gerholz-Kartei, Eine Sammlung alter Berufsbezeichnungen, Verein für Familienforschung e.V. Lübeck, Lübeck, 2005