Dominium directum

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 21. September 2015, 10:52 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Dominium directum

Amtssprache


Bedeutung
Direktbesitz [1]

Französische Zeit

  • Dem Code de Napoleon waren die für die Grundherrschaften charakterisierenden gemischten Eigentumsformen der Grundherrschaft fremd. Bei dessen konsequenter Anwendung hätte man auch das Dominium directum der Grundherrschaften beseitigen müssen. Zwar wurde im Zivilrecht die Leibeigenschaft abgeschafft, aber die lehnsherrlichen Grundrechte des Feudalswesen bleben bis zu den preußischen Ablösemöglichkeiten bestehen.

Fußnoten

  1. Quelle: Der kleine Stowasser Hrsg. Michael Petschenig (1913)