Fiscus (Münsterland)

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Amtssprache

Berufsbezeichnungen


1. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
die öffentlichen Kasse als Staatskasse (Z.B. des Fürstbistums Münster)
2. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
Vollstreckungsdeamter (Urteilsvollstreckung) für die lokale Vollstreckungsbehörde, der Executor Hochrichterlicher Straffbefehle
3. Bedeutung vor 1802 in Fürstbistum Münster
als Advocatus Fisci der anwaltliche regionale Vetreter der Landesherrschaft auf der Ebene der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde, welche über die Gerechtsamen des Fiscus, das waren bis dato z. B. im Fürstbistum Münster lokal einerseits die landesfürstlichen Einkünfte, und an einigen Orten andererseits regional oder lokal auch über die Aufrechthaltung der Gesetze wachte, und die Verletzung beider im Namen des Landesfürsten als Advocatus Fisci zur Klage brachte. Fiscalische Sachen waren damit Rechtshändel, welche der Fiscal in Ansehung seines Amtes zu tun schuldig war. [1]

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Goethe-Wörterbuch. Hg. v. der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (1978)